Ust-frei Kleingewerbe

Hallo,

man ist doch als Kleingewerbetreibender Ust-frei bis zu einer Umsatzgrenze im 1. Jahr - 17.500 und dann 50.000 ???

Aber woher soll ich denn wissen wie der Umsatz im 1. und 2. Jahr ist ??? Kann man dann erstmal KEINE Ust berechnen oder gibt es dann Probleme ???

Danke.
Joyyy

Ich habe die Erfahrung geamcht das es fast egal ist was du anfangs angibst. Du kannst für das Finanzamt 1000 Berechnungen, Vorhersagen und Weissagungen erstellen. Wichtig ist, wenn du drüber bist musst du es halt zahlen. Du kannst als Stundelohn kalkulatorisch am Anfang auch 500 Euro reinschrieben. Egal, wichtig ist was bei rum kommt.

Am besten ist am Anfang der Besuch bei einem Steuerberater, das kostet dich 50 - 100 Euro. Der gibt dir anfangs Tips udn ratschläge speziell für dich die dir die 100 Euro 10-Fach wieder rein bringen.

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Hallo,
vor diesen Fragen stand ich auch mal. Das Finanzamt beantwortete mir diese Fragen vor einigen Jahren.
Ich kenne die Regel: Erst mal keine ausweisen und später zahlen, ist ok wenn die Umsätze die Grenze nicht wahnsinnig drastisch überschreiten. Außerdem ist der Weg umgekehrt nicht möglich. Aber 1000% sicher bin ich da nicht. Steuerberater kennen sich da besser aus.
So oder so macht es aber Sinn seine Umsätze etwas vorauszuplanen, ich spreche von einem Businessplan…
Grüße, MS

Servus Joyy,

und willkommen im Steuerbrett :wink:

Wenn ich außer Mutmaßungen und Erfahrenem noch ein bissel was zur Sache selber beitragen darf, tu ich das hiermit mit der Empfehlung, schlicht mal den § 19 Abs 1 UStG im Originaltext zu studieren.

Kurz zusammengefasst ergibt sich:

Es geht bei der Kleinunternehmergrenze im Sinn des § 19(1) UStG nicht um „erstes und zweites Jahr“, sondern um

Nicht mehr als 17.500 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz im laufenden Jahr.

Jedem, der seine Aufzeichnungen so führt, wie er muss, ist bereits in den ersten Tagen eines Jahres der Umsatz des Vorjahres bekannt. Also gar kein Ermessens-, Erfahrungs- oder Gefühlsspielraum betreffend die 17.500 € im Vohrjahr.

Und was die Grenze für das laufende Jahr betrifft, so ist „voraussichtlich“ ganz wörtlich zu nehmen: Wer völlig plan- und ziellos arbeitet, wird natürlich keine voraussichtlichen Umsatzgrößen kennen. Wer aber irgendeine Art von Prognose oder Erwartung hat, wird diese auch plausibel darstellen können. Und wenn dieses geht, kann der tatsächlich erzielte Umsatz so hoch sein wie er will: Es geht tatsächlich um den voraussichtlichen Umsatz.

Eine Ausnahme bildet das erste Jahr der Tätigkeit: Um hier keinen „ungerechten“ Vorteil zuzubilligen, gilt bei „frisch angefangenen“ Unternehmern die 17.500€-Grenze für das erste Jahr der Tätigkeit, nicht die 50.000€-Grenze, obwohl es sich dabei um ein laufendes Jahr handelt.

Zu guter Letzt: Ob es sich überhaupt um einen Vorteil handelt, darf man ausrechnen. Grundsätzlich ist dann, wenn der Kleinunternehmer vorwiegend für Unternehmer tätig ist, sicherlich kein Vorteil in der 19(1)-Umsatzbesteuerung zu sehen. Und wenn er vorwiegend für Nicht-Unternehmer tätig ist, gibts genug Fälle, in denen die Vorteile der Regelbesteuerung dennoch überwiegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Joyyy,

der Tipp von Martin May, ins Gesetz zu schauen, ist immer nützlich. Mach das!

Mach Dir allerdings Gedanken darüber, ob es sinnvol ist, die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Kleinunternehmer sein bedeutet, nicht am Umsatzsteuerverfahren teilzunehmen, also keine Umsatzsteuer abzuführen, ABER auch keine Vorsteuern ziehen zu können. Letzteres führt dazu, dass sich Dein Wareneinkauf verteuert. Schließlich zahlst Du als Kleinunternehmer nicht den Nettopreis (= 100 %), sonder den Bruttopreis (=116 % bzw. 107 %).

Die Kleinunternehmerregelung kann dann sinvoll sein, wenn Du eigentlich nur Deine Arbeitskraft verkaufst, also kaum Aufwendungen (Benzin/Diesel, Waren, Telefon, Bürobedarf etc.) hast.

Außerdem sollte Dir eins bewusst sein. Ein Unternehmer ist NIEMALS mit der Umsatzsteuer belastet. Er stellt Sie in Rechnung, erhält Sie vom Kunden und leitet Sie als „durchlaufenden Posten“ an das Finanzamt weiter!! Er zahlt sie nicht aus eigener Tasche!!

Wichtig ist, verzichtest Du auf die Kleinunternehmerregelung, bindest Du Dich für 5 Jahre (nicht für immer) an diese Erklarung.

Alle tieferen und weiteren Fragen bitte in „neuer Frage“ oder an einen Steuerberater Deines Vertrauens.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Mayer

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