Ust-freie Einnahmen in EÜR

Guten Tag,
in der EÜR sind Einnahmen mit 0% USt. angegeben (ca. 30% der Gesamteinnahmen). Da der Gewerbetreibende USt-pflichtig ist, verlangt das FA die Umsatzsteuer aus den steuerfreien Einnahmen nach.
Ist das gerechtfertigt?
Welche §§ wirken hier?
Vielen Dank.

Servus,

was steht denn in dem Bescheid drinne? Und was steht in der USt-Erklärung drinne? Und warum sind die Einnahmen USt-frei? Und warum ist das FA damit nicht einverstanden?

Fragen über Fragen…

Herr Kfz-Machheniker, mein Auto ist kaputt. Bisher ist es immer supi gefahren. Woher kommt das jetzt auf einmal?

Schöne Grüße

MM

Bisher war alles i.O.
Teile das mal nach Nr. zur Beantwortung auf. (F1 = Frage 1)
Jetzt wurde geprüft und man möchte Ust aus den steuerfreien Einnahmen (EN) nacherheben.
F1.) Bescheid sagt, wir wollen (sagen wir mal) aus 4000,- € steuerfreie EN die 19% als Ust. haben. „Widerspruch logisch!“
F2.) In der Ust-erklärung stehen die Ust-behafteten Einnahmen.
F3.) Ust-freie EN sind Provisionen und laufen auf die Ex-Frau und die müssen nun angeben werden. Auszahlung war ohne Ust. und kann nicht mehr geändert werden.
F4.) Kann es nur so erklären. „In Zeiten der Krise wollen wir Geld!“
FA sagt: Das Unternehmen ist Ust.pflichtig und somit jetzt auch für die vereinnahmten steuerfreien EN ist Ust. nachzuerheben.
Zitat von FA: „Die EN wurden von Ihnen für Ihr Unternehmen vereinnahmt. Sie unterliegen der allgemeinen Ust-pflicht. Auch wenn ich der Rechnungslegnung keine Ust. augewiesen ist, so isz dieser Umsatz der Ust zu unterwerfen.“
Es gibt keinerlei Bezeichung auf einen §§ im Ust-gesetz!

Im Schreiben bin ich nicht so schnell.
LG Bunny72
Lg

Servus,

F1.) Bescheid sagt, wir wollen (sagen wir mal) aus 4000,- €
steuerfreie EN die 19% als Ust. haben. „Widerspruch logisch!“

Hmm - unter den letzten paar hundert Steuerbescheiden, die ich in den Fingern hatte, war kein einziger mit einem auch nur annähernd ähnlichen Text. Ich wäre mir da nicht so sicher, ob mich da nicht einer auf die Schippe nehmen will und den FA-Briefkopf umkopiert hat.

  • Ein Bescheid über USt ergeht dann, wenn das FA von der eingereichten USt-Erklärung abweicht. Diese Abweichung wird in dem Bescheid begründet. z.B. „Der Nachweis für die beantragte Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21a UStG konte nicht geführt werden“ oder sowas. Ein Steuerbescheid, in dem steht „Wir wollen sagen wir mal USt aus 4.000 € steuerfreien Einnahmen haben“ ist mit Sicherheit gefälscht. Hier sollte dringend Kontakt mit dem FA aufgenommen werden.

F2.) In der Ust-erklärung stehen die Ust-behafteten Einnahmen.

  • Wenn Anlage UR mit den entsprechenden Angaben zu steuerfreien Umsätzen auf Seite 2 nicht abgegeben wurde, ist die Steuererklärung unvollständig und nicht mit der Überschussrechnung abstimmbar. Es ist klar, dass hier eine Zuschätzung erfolgt, weil keinerlei Angaben zu steuerfreien Umsätzen gemacht worden sind. Die Leute bei der Veranlagung können nicht riechen, was der Steuerpflichtige gemeint haben könnte - er muss ihnen das schon sagen, da hilft nix.

F3.) Ust-freie EN sind Provisionen und laufen auf die Ex-Frau
und die müssen nun angeben werden. Auszahlung war ohne Ust.
und kann nicht mehr geändert werden.

Nach welcher Nr. aus § 4 UStG sind diese Provisionen USt-frei? Und was bringt den Unternehmer dazu, Umsätze zu erklären, die er überhaupt nicht bewirkt hat, sondern ein ganz anderer Unternehmer?

Hier findet man eine Liste der Steuerbefreiungen gem. § 4 UStG; kannst ja mal schauen, ob die genannten Provisionen dabei sind:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__4.html

Schöne Grüße

MM

Ich denke, es ist ersichtlich, was der Fragesteller meint. Das FA fordert zur Abführung einer Umsatzsteuer auf, die man gar nicht erhalten hat!
Bin zwar kein Experte, aber leider unterliegen meines Wissens lt. Logik des FA Provisionen inzwischen der Umsatzsteuerpflicht. Der Zahlende bekommt die Steuer zurück und der Empfänger führt sie wieder ab. Wenn alles stimmt eine Nullsumme. Wird dabei aber ein Formfehler gemacht, verdient das FA kräftig. Das ist wohl auch der Hintergrund dieser Reglung. Der Zahlende bekommt nichts zurück und der Empfänger muß trotzdem 19% abführen. Bei größeren Summen kann so etwas u.U. zum Ruin des Emfängers führen.

F3.) Ust-freie EN sind Provisionen und laufen auf die Ex-Frau
und die müssen nun angeben werden. Auszahlung war ohne Ust.
und kann nicht mehr geändert werden.

Nach welcher Nr. aus § 4 UStG sind diese Provisionen USt-frei?
Und was bringt den Unternehmer dazu, Umsätze zu erklären, die
er überhaupt nicht bewirkt hat, sondern ein ganz anderer
Unternehmer?

Ich verstehe diese Frage nicht. Der andere Unternehmer hat seine Umsätze sicherlich erklärt, der Fragesteller (bzw. die Ex-Frau) hat aber eine PROVISION dafür ausgezahlt bekommen und muß sie daher folglich auch als EINNAHME angeben. Vielleicht haben sie ein Gewerbe gemeinsam geführt? Nähere Informationen vom Fragesteller wären dazu sicher hilfreich.
Die Frage wäre nun, wie man das richtig angibt. Offensichtlich ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, die Umsatzsteuer hätte auf der Provisionszahlung ausgewiesen werden müssen. Vielleicht sollte man doch noch versuchen eine Lösung zu finden, daß der Beleg nachträglich geändert werden kann?

Ich denke, es ist ersichtlich, was der Fragesteller meint. Das
FA fordert zur Abführung einer Umsatzsteuer auf, die man gar
nicht erhalten hat!

Ja, siehe § 10 EStG
Wer sich nicht in die Regeln hält ist selber schuld.

Bin zwar kein Experte, aber leider unterliegen meines Wissens
lt. Logik des FA Provisionen inzwischen der
Umsatzsteuerpflicht.

Kommt drauf an. (§ 4 UStG) Das „inzwischen“ ist auch nicht passend.
Da hat sich nichts geändert.

Der Zahlende bekommt die Steuer zurück
und der Empfänger führt sie wieder ab. Wenn alles stimmt eine
Nullsumme. Wird dabei aber ein Formfehler gemacht, verdient
das FA kräftig.

So ein Käse.
Siehe oben: Wer sich nicht an die Regeln hält ist selber schuld.

Das ist wohl auch der Hintergrund dieser
Reglung. Der Zahlende bekommt nichts zurück und der Empfänger
muß trotzdem 19% abführen. Bei größeren Summen kann so etwas
u.U. zum Ruin des Emfängers führen.

Hätte man sich mal eher überlegen sollen.

Ich verstehe diese Frage nicht. Der andere Unternehmer hat
seine Umsätze sicherlich erklärt, der Fragesteller (bzw. die
Ex-Frau) hat aber eine PROVISION dafür ausgezahlt bekommen und
muß sie daher folglich auch als EINNAHME angeben.

Mit „anderer“ Unternehmern war die Ex gemeint.
Bei der USt gibts sowas wie „Zusammenveranlagung“ nicht.

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Ich denke, es ist ersichtlich, was der Fragesteller meint. Das
FA fordert zur Abführung einer Umsatzsteuer auf, die man gar
nicht erhalten hat!

Ja, das böse böse Finanzamt…

Bin zwar kein Experte,

Der Verdacht drängt sich auf…

aber leider unterliegen meines Wissens
lt. Logik des FA Provisionen inzwischen der
Umsatzsteuerpflicht.

Alles was nicht umsatzsteuerfrei ist ist umsatzsteuerpflichtig. Nicht nur Provisionen.

Der Zahlende bekommt die Steuer zurück
und der Empfänger führt sie wieder ab. Wenn alles stimmt eine
Nullsumme. Wird dabei aber ein Formfehler gemacht, verdient
das FA kräftig. Das ist wohl auch der Hintergrund dieser
Reglung.

Nein, der Hintergrund ist einen Steuerschaden für den Fiskus zu verhindern.

Vielleicht
haben sie ein Gewerbe gemeinsam geführt?

Das kann ich aus der Fragestellung überhaupt nicht herauslesen. Wenn dem so wäre bestünde z. B. eine GbR und die Umsatzsteuererklärung wäre von der GbR abgegeben worden. Dazu ist im Sachverhalt aber nichts ersichtlich.

Vielleicht sollte man doch noch versuchen eine Lösung zu
finden, daß der Beleg nachträglich geändert werden kann?

Rechnungskorrektur ist natürlich möglich, das ändert aber nichts daran dass der Umsatz steuerbar ist. Ob steuerpflichtig oder nicht kann man anhand der Angaben nicht beurteilen.

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Servus,

Die Frage wäre nun, wie man das richtig angibt.

ohne die Einzelheiten des Falls zu kennen: In einem ersten Schritt müssen alle Bescheide, einschließlich ESt und ggf. GewSt, soweit noch möglich per Einspruch offen gehalten werden. Das kann ohne detaillierte Begründung „zur Wahrung von Frist und Form“ geschehen, aber mindestens muss in jedem einzelnen Einspruch (einer pro Bescheid) genau benannt werden, wogegen er sich richtet.

Zweitens sollten die Einkünfte (für die ESt) und die Umsätze (USt) so ermittelt und erklärt werden, wie das der Wirklichkeit entspricht: Zwei Unternehmer, jeder von ihnen erzielt Einkünfte und jeder von ihnen bewirkt Umsätze.

Bei der Provisionsempfängerin ist es ganz unwahrscheinlich, dass sie steuerfreie Umsätze erzielt hat, aber es ist gut möglich, dass sie im betreffenden Jahr als Kleinunternehmerhin keine USt abführen musste (Gesamtumsatz

wer sich nicht an die Regeln hält, ist immer selbst schuld, so einfach ist das. Blöd nur, wenn die Regeln so kompliziert werden (und sie werden absichtlich immer komplizierter!), daß sie keiner mehr versteht. Selbst Steuerberater sind damit meist völlig überfordert oder haben einfach keine Lust, sich damit zu beschäftigen. So mußte ich diese bereits mehrfach wechseln. Was kümmert es ihn auch, nachzahlen muß ja letzlich immer der Steuerpflichtige. Haften muß der Steuerberater ja auch nicht, letzlich hat ihm der Steuerpflichtige ja alles nicht korrekt übermittelt, so daß ihm kein Verschulden nachweisbar ist…

Interessantes zum Thema Provisionen findet sich hier:
http://www.tutor.de/cms/front_content.php?idcatart=789

Ob Provisionen nun der Umsatzsteuerpflicht unterliegen oder nicht ist keineswegs klar. Für Wirbel hat ein Urteil des Bundesfinanzhofes von 2003 gesorgt.

Vielleicht wäre es in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht die Ex-Frau des Fragestellers von Vorteil, wenn sie einen Vermittlervertrag abgeschlossen hat? Dann wäre lt. obigem Link die „Vermittlungsprovision“ umsatzsteuerfrei? Als „Produktlieferant“ könnte man doch auch jeden x-beliebigen Händler sehen, der letztlich das „Produkt“ (was auch immer das sei) an den Endkunden ausgeliefert hat und dafür die Provision gezahlt hat.

wer sich nicht an die Regeln hält, ist immer selbst schuld, so
einfach ist das. Blöd nur, wenn die Regeln so kompliziert
werden (und sie werden absichtlich immer komplizierter!)

Klar, es gibt einen „Steuer-Verkomplizierungs-Ausschuss“, durch den jedes Gesetz muss.

daß sie keiner mehr versteht. Selbst Steuerberater sind damit
meist völlig überfordert oder haben einfach keine Lust, sich
damit zu beschäftigen. So mußte ich diese bereits mehrfach
wechseln.

Keine Ahnung woran das wohl liegt… [Ironie Off]

Was kümmert es ihn auch, nachzahlen muß ja letzlich
immer der Steuerpflichtige. Haften muß der Steuerberater ja
auch nicht, letzlich hat ihm der Steuerpflichtige ja alles
nicht korrekt übermittelt, so daß ihm kein Verschulden
nachweisbar ist…

Leider ist das wirklich so…der StPfl weiss immer besser was der StB braucht als der StB selbst…

Ob Provisionen nun der Umsatzsteuerpflicht unterliegen oder
nicht ist keineswegs klar. Für Wirbel hat ein Urteil des
Bundesfinanzhofes von 2003 gesorgt.

Welches?
Alles, was nicht steuerfrei ist, ist steuerpflichtig, egal ob Provision, Lieferung oder sonstige Leistung…
So isses nun mal.

„Klar, es gibt einen „Steuer-Verkomplizierungs-Ausschuss“, durch den jedes Gesetz muss.“

Wer sich die Gesetzesänderungen der letzten Jahre anschaut, kann eindeutig erkennen, daß die Gesetze immer komplizierter werden. Oder wollen Sie das ernsthaft abstreiten? Das weiß nun wirklich jeder Selbständige. Hintergrund ist doch einfach, daß der Staat wie bisher die Umsatzsteuer kassieren kann, aber dem, der sie rechtmäßig als Ausgabe gegenrechnen könnte, immer höhere Hürden aufgestellt werden, so daß dies nur einem immer kleineren Teil (wenn auch noch der überwiegenden Mehrheit) gelingt. Die Differenz kann der Staat dann als zusätzliche Steuereinnahmen verbuchen…
Fängt schon mit Einführung der elektronischen Signatur für per eMail übermittelte Rechnungen (gängige Praxis bei Internetversendern, ebay etc. - Nachforderungen einer allen Ansprüchen des Gesetzgebers genügende Rechnung verhallen meist ungehört - man hat ja überwiesen und bleibt auf dem Schaden sitzen). Wie sollte man hier betrügen? Indem man eine Rechnung nachträglich auf einen höheren Betrag ändert? Fein, dann müßte man aber auch den höheren Betrag überweisen, denn zu jeder Rechnung gehört ein Nachweis der Zahlung…die Regelung ist also völlig absurd.
Dann die komplizierten Anforderungen für den Vorsteuerabzug seit 2003? Die Hälfte aller erhaltenen Rechnungen waren falsch unhd hätten nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt! Warum wohl? Weil 50% der Unternehmer die Vorschriften selbst nicht mehr verstehen! Der Steuerberater fragte nur: haben sie einen Lieferschein? Ja, der ist da - nur dumm, das auf dem auch kein Lieferdatum stand, sondern „Rechnungsdatum“, wie ich später feststellte. Also alle Belege kopiert und zurück an den Aussteller zur Korrektur. Besonders schön, weil teilweise Firmen inzwischen nicht mehr exisitierten…nach einiger Recherche Inhaber ausfindig gemacht und nach langem Briefwechsel korrigierte Belege erhalten. Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand. Seit einiger Zeit führe ich so gut wie kein Gewerbe mehr aus, sondern beschäftige mich nur noch mit dem Zusammentragen steuerlich korrekter Belege (samt Erstellung zahlreicher Lieferscheine mit einzelnem Lieferdatum aus Sammelrechnungen)…
Stellen Sie sich mal vor: 100T€ Umsatz und 2T€ Gewinn. Einnahmen voll versteuert, aber Vorsteuer der Ausgaben nicht anerkannt: von 2T€ Gewinn also 19T€ USt. abführen! Wer kann das?
Nur durch Gesetzesänderung 2003! Ja, der Gesetzgeber und das FA sind natürlich völlig unschuldig - und der Steuerpflichtige ist natürlich wieder mal selbst schuld, wenn er von anderen Unternehmern mangelhafte Belege erhält…

„Keine Ahnung woran das wohl liegt… [Ironie Off]“
Natürlich, der Steuerpflichtige ist selbst schuld an den komplizierten Vorschriften - und wagt es auch noch seinen Berater zu fragen, wie er sie korrekt einhält.

„Leider ist das wirklich so…der StPfl weiss immer besser was der StB braucht als der StB selbst…“

Wie meinen Sie diesen Satz? Muß der Steupflichtige also ALLE Vorschriften selbst kennen und einhalten? Und der Berater ist zu keiner Auskunft und Mitarbeit zur korrekten Erstellung der Steuererklärung verpflichtet? Welchen Sinn hat dann der Beruf überhaupt? Dann muß man ab sofort für jeden Staatsbürger ein abgeschlossene Steuerberaterausbildung zur Pflicht vor Eintritt ins Berufsleben machen? Also ich mache das so: alles was unklar ist und wofür ich haften muß, frage ich meinen Berater. Leider geht das immer erst zum Jahresende - sonst wären die Kosten für den Berater ja auch höher als mein erzielter Gewinn…alle anderen Informationen bekommt man zwischendurch aus dem Gesetzestext bzw. Internet.

„Welches?
Alles, was nicht steuerfrei ist, ist steuerpflichtig, egal ob Provision, Lieferung oder sonstige Leistung…
So isses nun mal“

Stand doch im Link! http://www.tutor.de/cms/download/BFH-Urtei-031009-Be…

Und lt. dem ursprünglichen Beitrag hängt es von vielerlei Faktoren (insbesondere einem bestehenden Vermittltungsvertrag) ab, ob die Provision nun umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Also klar ist das keineswegs.

Warum treten hier viele so überheblich auf? Können Sie auch das, wofür andere eine mehrjährige Ausbildung benötigen, innerhalb weniger Tage im Schlaf lernen? Mich hat das Problem Umsatzsteuer und Provision auch betroffen, deswegen versuche ich hier einiges zu hinterfragen und zu verstehen bzw. hinzuzulernen, damit mir ähnliche Fehler nicht selbst passieren.

Ja, das böse böse Finanzamt…

wie würden Sie reagieren, wenn sie etwas abführen müssen, was Sie gar nicht bekommen haben?

Bin zwar kein Experte,

Der Verdacht drängt sich auf…

Warum? Weil ich Zweifel an der Gerechtigkeit des Steuersystems habe? Da bin ich glaub ich nicht der Einzige…

Alles was nicht umsatzsteuerfrei ist ist
umsatzsteuerpflichtig. Nicht nur Provisionen.

Ja, aber lt. §4 Absatz 5 sind Vermittlungsprovisionen ja umsatzsteuerfrei. Das grundlegende Problem ist nur: was genau sind Vermittlungsprovisonen? Das Urteil des Bundesfinanzhofes von 2003 besagt „Vermittler ist, wer vom Produktlieferanten mit der Vermittlung beauftragt ist. Oder anders ausgedrückt: Wer einen direkten Vertrag mit einem Produktgeber hat, ist und bleibt auch steuerrechtlich Vermittler und bekommt seine Provision umsatzsteuerfrei ausgezahlt.“

Nein, der Hintergrund ist einen Steuerschaden für den Fiskus
zu verhindern.

Natürlich. Wenn der Fiskus eine ihm nur 1x zustehende Steuer nicht doppelt erhält, ist das natürlich in weiterem Sinne auch ein entstandener Steuerschaden :wink:

Servus,

Ja, aber lt. §4 Absatz 5 UStG sind Vermittlungsprovisionen ja
umsatzsteuerfrei.

Nein. Da steht was ganz anderes. Hast Du den Vierer überhaupt gelesen - ich hab ihn verlinkt!

Und bevor wir jetzt bröckelchenweise mit dem Sachverhalt gefüttert werden, nachdem wir uns schon ausgiebig mit Irrwegen beschäftigt haben, die sich nur daraus ergeben, dass der Sachverhalt nicht vollständig vorgetragen wird (hinter dem „gemeinsam betriebenen Gewerbe“ lauern auch noch einige Überraschungen, deucht mir), schlage ich vor:

Entweder - Vollständiger Vortrag des Sachverhaltes und klare Formulierung, was bereits bekannt ist und was überhaupt gefragt wird

Oder - Unvollendeter Abschluss dieses Threads und Besuch beim StB

Niemand hier und niemand auf dem FA kann riechen, was der StPfl sich so denkt und vermutet, und wie und warum er eigentlich ganz anders hätte veranlagt werden wollen oder mögen. Ohne den Fall zu kennen, kann man ihn nicht beurteilen und erst recht keine Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Schöne Grüße

MM

Ja, das böse böse Finanzamt…

wie würden Sie reagieren, wenn sie etwas abführen müssen, was
Sie gar nicht bekommen haben?

Und wer ist daran schuld? Die anderen? Da hätte man sich halt drum kümmern müssen, dass man die USt auch bekommt!

Bin zwar kein Experte,

Der Verdacht drängt sich auf…

Warum? Weil ich Zweifel an der Gerechtigkeit des Steuersystems
habe? Da bin ich glaub ich nicht der Einzige…

Wenn man sich an die Regeln hält, ist das so ungerecht gar nicht, zumindest das UStG nicht.

Alles was nicht umsatzsteuerfrei ist ist
umsatzsteuerpflichtig. Nicht nur Provisionen.

Ja, aber lt. §4 Absatz 5 sind Vermittlungsprovisionen ja
umsatzsteuerfrei.

Also, mein § 4 (UStG ist wohl gemeint, oder?)hat keinen Absatz 5.
In Nr. 5 seht, dass die Vermittlung STEUERFREIER Umsätze steuerfrei ist. Aber nicht, dass Provisionen steuerfrei sind.

Das grundlegende Problem ist nur: was genau
sind Vermittlungsprovisonen? Das Urteil des Bundesfinanzhofes
von 2003 besagt „Vermittler ist, wer vom Produktlieferanten
mit der Vermittlung beauftragt ist. Oder anders ausgedrückt:
Wer einen direkten Vertrag mit einem Produktgeber hat, ist und
bleibt auch steuerrechtlich Vermittler und bekommt seine
Provision umsatzsteuerfrei ausgezahlt.“

Ja, wenn der vermittlete Umsatz steuerfrei ist!!!

Den Beitrag hab ich jetzt gar nicht gelesen, enthält mir zu viel Stammtisch-Geschwätz.

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Und lt. dem ursprünglichen Beitrag hängt es von vielerlei
Faktoren (insbesondere einem bestehenden Vermittltungsvertrag)
ab, ob die Provision nun umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.
Also klar ist das keineswegs.

Dann passt es ja. Dann brauchen wir uns gar nicht damit zu beschäftigen, Sie finden ja alles selbst heraus. Herzlichen Glückwunsch.

Was bin ich dumm dass ich umsonst meine Ausbildung gemacht habe. Ich hätte es so viel einfacher haben können mit Google und BFH-Urteilen und diversen Absätzen 5 in diversen Gesetzen…

Warum treten hier viele so überheblich auf? Können Sie auch
das, wofür andere eine mehrjährige Ausbildung benötigen,
innerhalb weniger Tage im Schlaf lernen?

Das nennt man im Allgemeinen nicht Überheblichkeit, sondern beginnende Verzweiflung kombiniert mit schwerer Frustration…

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wie würden Sie reagieren, wenn sie etwas abführen müssen, was
Sie gar nicht bekommen haben?

Rein umsatzsteuerlich würde mir das nicht passieren, da ich das weiß.

Warum? Weil ich Zweifel an der Gerechtigkeit des Steuersystems
habe?

Nein, wegen was anderem…

Das grundlegende Problem ist nur: was genau
sind Vermittlungsprovisonen?

Provisionen für Vermittlungen denke ich mal…

Natürlich. Wenn der Fiskus eine ihm nur 1x zustehende Steuer
nicht doppelt erhält, ist das natürlich in weiterem Sinne auch
ein entstandener Steuerschaden :wink:

Es ging eigentlich um den Vorsteuerabzug, aber egal…

Oder anders gesagt:

Es geht einem fürchterlich gegen den Strich, wenn man sich von Mitmenschen, die ihr gefähliches Halbwissen bei Tannte Gugel erworben haben, sagen lassen muss, dass sie alles viel besser wissen, als einer selbst, der sein Wissen in jahrelanger teils tränenreicher Aus-, Fort- und Weiterbildung erworben hat und tagtäglich beruflich damit zu tun hat.

Nachfragen und kritisches Hinterfragen sind durchaus erwünscht in diesem Forum, aber man sollte sich selbst auch Nachfragen und kritsches Hinterfragen gefallen lassen, ohne dieses gleich als Überheblichkeit zu definieren. So wundert hier das StB-Hopping nicht mehr…

In diesem Sinne
e

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Ja, das böse böse Finanzamt…

wie würden Sie reagieren, wenn sie etwas abführen müssen, was
Sie gar nicht bekommen haben?

Und wer ist daran schuld? Die anderen? Da hätte man sich halt
drum kümmern müssen, dass man die USt auch bekommt!

Das versuchte er ja, sofort NACHDEM ihm bekannt wurde, daß er sie - obwohl nicht erhalten - abführen muß! Wer informiert sich immer vorab über Dinge, bei denen niemand damit rechnen würde, daß man sie braucht? Hinterher ist man immer klüger! Angeblich ging das ändern der Rechnung nicht, warum ist mir unklar.
Warum sollte es nicht möglich sein, eine Rechnung nachträglich auf Prov. + MwSt. abzuändern? Dann erhält sie der Zahlende als Vorsteuer für Betriebsausgabe vom FA wieder zurück (sofern kein Kleingewerbetreibender) und der Vermittler kann sie ans FA abführen.
Der Zahlende käme also nicht schlechter. Oder darf er die Rechnung nicht incl. MwSt. ausstellen, wenn die Vermittlung eines steuerfreien Umsatzes stattgefunden hat?

Bin zwar kein Experte,

Der Verdacht drängt sich auf…

Warum? Weil ich Zweifel an der Gerechtigkeit des Steuersystems
habe? Da bin ich glaub ich nicht der Einzige…

Wenn man sich an die Regeln hält, ist das so ungerecht gar
nicht, zumindest das UStG nicht.

Alles was nicht umsatzsteuerfrei ist ist
umsatzsteuerpflichtig. Nicht nur Provisionen.

Ja, aber lt. §4 Absatz 5 sind Vermittlungsprovisionen ja
umsatzsteuerfrei.

Also, mein § 4 (UStG ist wohl gemeint, oder?)hat keinen Absatz
5.
In Nr. 5 seht, dass die Vermittlung STEUERFREIER Umsätze
steuerfrei ist. Aber nicht, dass Provisionen steuerfrei sind.

Für den Nicht-Fachmann schwer zu verstehen. Nach mehrmaligem Lesen glaube ich es jetzt richtig verstanden zu haben:
Was ändert sich also für den Vermittler in Bezug auf die Provision, wenn der Umsatz steuerpflichtig ist?
Den Gesamtumsatz versteuert doch immer der Verkäufer. Er verkauft die Ware an den vermittelten Kunden, erhält dafür eine Zahlung vom Kunden und stellt dem Kunden dafür eine Rechnung aus. Die 19% USt. führt er ans FA ab und versteuert seinen Gewinn als Einkommen.
Der Vermittler erhält vom Verkäufer hingegen nur beispielsweise 3% vom Nettobetrag + 19% USt. Die 19% USt. führt auch er wieder ans FA ab und seinen Gewinn (Provisionszahlung abzügl. Betriebsausgaben) versteuert er letzlich als Einkommen. Darf ich daraus schließen, daß man - wenn der vermittelte Umsatz steuerfrei (im Sinne des USt-Gesetzes) ist und man einen direkten Vertrag mit dem Produktgeber hat, die Provision immer ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt bekommt? Und bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen immer mit (+19% USt.)?

Das grundlegende Problem ist nur: was genau
sind Vermittlungsprovisonen? Das Urteil des Bundesfinanzhofes
von 2003 besagt "Vermittler ist, wer vom Produktlieferanten
mit der Vermittlung beauftragt ist. Oder anders ausgedrückt:
Wer einen direkten Vertrag mit einem Produktgeber hat, ist und
bleibt auch steuerrechtlich Vermittler und bekommt seine
Provision umsatzsteuerfrei ausgezahlt."

Ja, wenn der vermittlete Umsatz steuerfrei ist!!!

Tut mir leid, konnte ich so aus diesem Satz nicht herauslesen…