USt-Freiheit bei Lieferung in EU-Drittländer

Hallo,

wenn jemand auf Kanaren lebt, die EU-Drittland sind, sind Einkäufe im EU-Gebiet umsatzsteuerfrei. Firmen mit Auslandserfahrung wissen das, bei Bestellungen z. B. bei Amazon erkennen die an der PLZ, dass jemand nicht auf dem spanischen Festland lebt, das zum EU-Steuergebiet gehört, und stellen kommentarlos eine Rechnung ohne USt. aus. Andere Firmen glauben das nicht oder fragen nach einer USt-ID, die ein Privatmann natürlich nicht hat und die auch ein Geschäftsmann, der außerhalb des EU-Steuergebiets lebt, nicht hat.

Kann jemand das Gesetz, oder, noch besser, einen Internet-Link nennen, den man solchen Firmen angeben kann, damit sie sich überzeugen, dass der Empfänger keine USt-ID braucht, aber trotzdem nicht mehrwertsteuerpflichtig ist?

Wenn ein ebensolcher jemand Möbel, die er in Deutschland hat, nach Österreich verkauft: Muss er der Spedition dann Mehrwertsteuer zahlen? Die Ware wird ja innerhalb des EU-Steuergebietes bewegt, nur die Rechnung geht ins EU-Drittland.

Grüße
Carsten

Gemeinschaftsgebiet - USt
Servus,

Kann jemand das Gesetz, oder, noch besser, einen Internet-Link
nennen, den man solchen Firmen angeben kann,

Voilà voilà cela arrive: Abschnitt 1.10 UStAE

Wenn ein ebensolcher jemand Möbel, die er in Deutschland hat,
nach Österreich verkauft: Muss er der Spedition dann
Mehrwertsteuer zahlen?

Er muss der Spedition deutsche Umsatzsteuer zahlen, wenn der Transport nicht für sein Unternehmen ausgeführt wird: Ort der Transportleistung ist dann dort, wo der Transport beginnt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

danke für den Link, aber meine Frage ist damit erst zum Teil beantwortet.

Zum einen: Es geht nicht um ein Unternehmen. Lieferungen in Drittländer sind immer umsatzsteuerfrei.

Das Problem bei meiner Frage ist aber: Die Lieferung erfolgt aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land. Der Eigentümer der Ware, der den Transport bezahlt, lebt aber in einem Drittland. Die Ware bleibt also innerhalb der EU, nur die Rechnung geht raus.

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

wie gesagt: Die Beförderungsleistung findet in diesem Fall dort statt, wo die Beförderung beginnt, sie unterliegt also der USt dieses Landes.

Wo der Spediteur die Rechnung hinschickt, hat darauf keinen Einfluss.

Der Ort, an dem der Empfänger der Leistung (= Auftraggeber) sitzt, hätte darauf einen Einfluss, wenn er Unternehmer wäre. Verkauf von zurückgelassenen privat genutzten Möbeln findet aber nicht im Rahmen eines Unternehmens statt.

Zum einen: Es geht nicht um ein Unternehmen. Lieferungen in
Drittländer sind immer umsatzsteuerfrei.

Wir habe hier aber keine Lieferung vorliegen, sondern eine sonstige Leistung. Die funktionieren anders.

Die Ware bleibt also innerhalb der EU

Fakturiert wird durch den Spediteur nicht die Ware, sondern die Beförderung der Ware. Diese ist im gegebenen Fall steuerbar und steuerpflichtig in D.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder