[USt] Gebrauchtwagenverkauf = Differenzbesteuerung

Hallo Forum,
es geht wie ihr aus dem Titel schon entnommen habt um den Verkauf gebrauchter KFZ. Wenn ein Händler nun einen PKW von Privat, nehmen wir mal beispielsweise für 1000,- Eur kauft und anschließend wieder für 1.200,- Eur veräußert hat er ja theoretisch 200,- Eur Gewinn erzielt. Da er aber Umsatzsteuerpflichtig ist muß er noch 16% an das Finanzamt abdrücken, ergo sind es nicht mehr 200,- Eur sondern ca. 34,- Eur Gewinn.
Ebenso ist es auch beim kauf eines KFZ von privat zum Ausschlachten. Der Händler darf keine Vorsteuer abziehen, da kauf von privat, muß aber auf alle Teile die er von diesem Fahrzeug verkauft Umsatzsteuer zahlen.
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit um dieses zu „umgehen“? Bzw das man das Fahrzeug irgendwie anderweitig versteuern kann? Evtl nur die Besteuerung des Gewinns?
Es gibt doch auch Händler die nach §25a versteuern. Handelt es sich dabei um die Versteuerung des reinen Gewinns?
Wenn ja wie genau wird diese versteuerung angewendet, damit man am Ende nicht so Hohe Steuern tragen muß?
Danke schonmal im voraus.

Hallo,

Es gibt doch auch Händler die nach §25a versteuern. Handelt es
sich dabei um die Versteuerung des reinen Gewinns?

Jawohl! Das ganze nennt sich Differenzbesteuerung, da hier nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis besteuert wird.

Wenn ja wie genau wird diese versteuerung angewendet, damit
man am Ende nicht so Hohe Steuern tragen muß?

Gib bei Google „Differenzbesteuerung“ ein und Du wirst auf einige Merkblätter der IHKs speziell für Autohändeler stoßen.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

vielen Dank für die schnelle Resonanz und auch für die die Informationsquelle, wo ebenfalls ein solches Beispiel angesprochen wurde :smile:

um die ganze Sache nun ein wenig zu komplexieren folgendes Beispiel:

wie verhält sich nun die Sache wenn man beim oben genannten Beispiel bleibt (Händler kauft ein Fahrzeug für 1000 Eur von Privat und verkauft es für 1200,- Eur). In dem Fahrzeug wurden diverse Neuteile verbaut für welche man bereits Vorsteuer erhalten hat. Sind dann trotzdem nur die 200,- Eur zu versteuern?
Wie würde es sich verhalten wenn für dieses Fahrezug Fremdleistungen in Anspruch genommen wurden? Beispielsweise Reifen Montage & Auswuchten, welche sich nun auf dem Fahrzeug befinden.
Diese kann man ja auch als Vorsteuer geltend machen, muß man dann im Endeffekt auch nur die 200,- Eur versteuern?

Wie würde es sich bei meinem anderen genannten Beispiel verhalten?
Wenn man ein Fahrzeug von privat zum genannten Preis von 1000,- Eur kauft und es dann in Teilen verkauft?
Dort fallen ja viele einzelne Posten an. Wie verhält sich in diesem Fall die Versteuerung? Hat man dann einen sogenannten „Freibetrag“ bis zu 1000 Eur und muß erst ab dem reinen Gewinn versteuern?
Werden die vereinzelnten Teile bis zu dem Wert von 1000,- Eur als brutto für netto in der Abrechnung aufgeführt oder verhält sich das wiederum ganz anders?

Danke euch bereits im voraus :smile: