[USt] gibt es jetzt schon Rechnungen mit 19%?

Hallo,

Kollegen haben gestern meinem Mann erzählt sie würden bereits 19% MwSt gezahlt haben… ups? Hab ich da was verpasst? Das wüsste ich doch wenn sich das bereits geändert hätte, dachte ich zumindest, sicherlich ein Scherz, aber mein Mann sagte die würden das ganz ernsthaft behauptet haben. Soweit ich weiss wurde die Erhöhung doch erst ab 2007 beschlossen!
Aber wozu gibt es das w-w-w ?

Vielen Dank im Voraus
und einen schönen Tag wünscht Hanna

Aber wozu gibt es das w-w-w ?

Hallo,

klar, weil es auch kein google gibt, gel?
http://www.google.de/search?hl=de&q=Mehrwertsteuerer…
+2007&btnG=Google-Suche&meta=

Aber ja, erst ab 2007… Bruttopreise kann natürlich schon
jeder Händler auch jetzt anheben, das ist Vertragsfreiheit,
nur sind da bis 31.12.2006 auch weiterhin nur 16%
Umsatzsteuer enthalten. Drucken Unternehmer schon jetzt 19%
auf den Beleg, ist das ein Falschausweis und gehört auch an
das Finanzamt abgeführt, aber eben nicht weil es der Fiskus
will, sondern weil in dem Fall der Unternehmer schlicht zu
blöd war.

Mfg vom

showbee

Servus Hanna,

das ist eine Schnapswette wert! Dem, der siegessicher dagegen setzt, kann man einen Kassenzettel oder sonst einen Beleg zeigen aus

  • Niederlande
  • Portugal
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Rumänien

und schauen, ob er draufkommt, daß da allerdings nicht wörtlich „Umsatzsteuer“ drauf steht, sondern sowas wie „Omzetbelasting“, ist aber die gleiche Steuer.

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

hi,

wenn ich z.b. einen pkw jetzt kaufe und erst in 2007 geliefert wird, dann kann bzw. muss doch die rg. mit 19% sein…

gruß inder

Genau so ist es.

Die Steuer entsteht lt. § 13 (1) Nr. 1 a oder b.

Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.

Abschnitt 160 (2) UStR:

Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausgeführt wird

und Abs. (3)

Bei einer Änderung der Steuersätze sind die neuen Steuersätze auf Umsätze anzuwenden, die von dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift an bewirkt werden. 2 Auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts kommt es für die Frage, welchem Steuersatz eine Leistung oder Teilleistung unterliegt, ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung. 3 Auch in den Fällen der Istversteuerung (§ 20 UStG) und der Istversteuerung von Anzahlungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG) ist entscheidend, wann der Umsatz bewirkt wird.

Demnach dürfte es auch heute schon Rechnungen geben, die 19% USt ausweisen.
Hier würde ich z. B. den Kauf von Flugtickets anbringen. Bezahlt wird vorher. Man kann ja mal versuchen heute eine Reise für nächsten Sommer zu buchen und dann mal schauen, wie hoch die USt ist.

.

Hier würde ich z. B. den Kauf von Flugtickets anbringen.
Bezahlt wird vorher. Man kann ja mal versuchen heute eine
Reise für nächsten Sommer zu buchen und dann mal schauen, wie
hoch die USt ist.

Hi,

tendenziell wird bei „Reisen für nächsten Sommer“ (Annahme Urlaub im Ausland) keine USt ausgewiesen sein :wink: §§ 25 UStG, 72 UStDV… aber das mit dem Autokauf geht schon. Bloß wird jeder wohl noch auf Lieferung vor Weihnachten bestehen und natürlich auch Lieferung erhalten… ich gehe davon aus, dass die Autohändler im Januar / Februar kaum bis gar keine Auslieferungen machen :frowning:

Mfg vom

showbee

@ showbee

ich denke dem Fragenden ging es um die theoretische Möglichkeit und nicht darum, dass es völlig praxisfremd ist.

Wie man also meinen Ausführungen entnehmen kann, ist dies bereits heute möglich, auch wenn man natürlich ein Auto -wenns schon beim Händler sein muss- dann wohl besser dieses Jahr kauft.

Und nein, der Urlaub sollte nicht im Ausland stattfinden. Ich meinte damit, wenn heute eine Hotelübernachtung gebucht und gezahlt wird und die Übernachtung in 2007 oder ein Flugticket für next Jahr vorbestellt und bezahlt wird.

.

@ showbee
Und nein, der Urlaub sollte nicht im Ausland stattfinden. Ich
meinte damit, wenn heute eine Hotelübernachtung gebucht und
gezahlt wird und die Übernachtung in 2007 oder ein Flugticket
für next Jahr vorbestellt und bezahlt wird.

Hi,

ich wollte dir nicht zu nahe treten, aber du hast meinen Wink mit dem Zaunpfahl nicht erkannt. Du hast eindeutig von Flugtickets geschrieben (und nicht Hotel) insoweit greift aber § 26 III UStG! Ich dachte du weisst, das auf Flugtickets bis dato keine USt erhoben wird…

tschööö,

der showbee

Du hast eindeutig von
Flugtickets geschrieben (und nicht Hotel) insoweit greift aber
§ 26 III UStG! Ich dachte du weisst, das auf Flugtickets bis
dato keine USt erhoben wird…

tschööö,

der showbee

Na das sollte man aber nun so nicht stehen lassen. Ich habe nicht geschrieben, dass ich einen Cross-Border-Flight durchführen möchte.

Ich fliege einfach von Berlin nach Westerland und kann mir nun wirklich nicht vorstellen, dass hier keine USt erhoben wird, es sei denn, der Flieger ist Kleinunternehmer.

Oder möchten Sie mich auf § 8 (2) UStG verweisen?

.

.

Na das sollte man aber nun so nicht stehen lassen. Ich habe
nicht geschrieben, dass ich einen Cross-Border-Flight
durchführen möchte.

Hallo,

naja, kann man sehen wie man will… in Urlaub fliege ich meistens ins Ausland, im Inland fliegt man Business oder man fährt in Urlaub… aber naja, Oerdiz hat recht und gute Nacht!

showbee

Zumindest dürfte geklärt sein, dass Flüge im Inland der Umsatzsteuer unterliegen, nicht, dass hier jemand noch auf falsche Gedanken kommt.

Wir nehmen mal ein Bauvorhaben.
Der Kunde zahlt jetzt schon vorab
(Bauträgerverordnung), die Handwerker
stellen ihre Rechnung erst 2007,
denn erst dann sind sie fertig.
Als Kunde zahlt man da jetzt schon
die UST 19%, faktisch, aber auf der
Rechnung steht das natürlich noch nicht.
Der Bauträger spart das an, um die um 3%
gestiegenne Rechnungen zu tragen,
wenn alles fertig ist.

[MOD] Komplettzitat entfernt

Servus Hannes,

  • warum sollte die Leistung des Bauträgers, wenn sie in 2007 erbracht (= „fertig“) ist, mit 16% USt versteuert werden?

Oder, wenn Teilleistungen vereinbart sind und in 2006 abgenommen werden:

Warum sollte der USt-Satz für die Leistungen der Handwerker davon abhängen, wann die (Schluss)Rechnung geschrieben wird?

Entweder ich hab da gründlich was nicht verstanden, oder Dein Beitrag ist in einer für viele Häuslebauer nicht einfachen Materie ein Beitrag zur heillosen Verwirrung.

Was meinst Du dazu?

Schöne Grüße

MM