Hallo,
muss jedes Geschäft ausländischen Kunden, die sich in Deutschland im Urlaub befinden, Tax free „anbieten“ oder zumindest auf Nachfrage ein entsprechendes Papier für den Kunden zur Vorlage beim Zoll ausfüllen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel
muss jedes Geschäft ausländischen Kunden, die sich in
Deutschland im Urlaub befinden, Tax free „anbieten“ oder
zumindest auf Nachfrage ein entsprechendes Papier für den
Kunden zur Vorlage beim Zoll ausfüllen?
Hallo,
wenn du das System von „Global-Refund“ meinst (die Schilder mit „Tax-Free“ die an vielen Läden sind), ist das natürlich nicht Pflicht. Das ist Zusatzservice für die Kunden, mehr nicht.
Dazu hier:
http://www.globalrefund.de/default.asp?viewFolderId=…
Der Unternehmer hat nur die normalen Mitwirkungspflichten bei jedem Vertrag den er abschließt. Kauft jemand in seinem Laden, muss er als Nebenleistung auch eine Quittung ausstellen und ggf. auf Formulare vom Zoll Angaben machen.
Früher hätte man auch einfach sagen können: Jeder Unternehmer kann sich seine Kunden aussuchen, kommen Kunden aus dem Ausland, kann er die auch abweisen. Interessant ist es mE seit dem AGG (allg. Gleichbehandlungsgesetz), weil dieses mit § 19 Abs. 1 AGG auch im allg. Zivilrechtsverkehr verbietet bei Massengeschäften wegen „ethnischer Herkunft“ zu benachteiligen. Ich würde das zwar hier nicht sehen, aber da da § 20 AGG nichts ausdrücklich ausnimmt und § 21 AGG auch noch Schadenersatzansprüche gibt, wäre ich als Unternehmer vorsichtig bei der Ablehnung von Ausländern.
Wie gesagt, das verpflichtet nicht beim „Global Refund“ teilzunehmen! Wer dennoch „tax free“ einkaufen will, muss Ausfuhr nachweisen (Zollpapiere) und bekommt dann später die USt vom Unternehmer erstattet.
Mfg vom
showbee