[USt] Gutschrift ohne ausgewiesene Mehrwert-Steuer

Hallo Steuer-Profis, :wink:

was ist eigentlich, wenn ein Selbständiger (mit Ust-Id) eine Gutschrift bekommt ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer? Bei der Umst. Voranmeldung kann man also nichts angeben, bei der Steuererklärung natürlich schon. Was für Probleme kann es da geben?

Auch wenn die Auszahlung schon veranlasst wurde, kann man nicht auf Korrektur bestehen, wenn der Fehler z.B. nur dadurch maschinell falsch bearbeitet wurde, weil der Firmenname nicht eingetragen wurde!?

Gruß
Mercutio

Servus,

Bei der
Umst. Voranmeldung kann man also nichts angeben, bei der
Steuererklärung natürlich schon.

Wie bitte? Wenn ich eine Gutschrift bekomme, dann steht diese einer durch mich ausgestellten Rechnung gleich - vorausgesetzt, ich habe dem Verfahren zugestimmt. D.h. die USt auf meinen Umsatz muss ich natürlich abführen, falls es sich um einen (a) steuerbaren und (b) steuerpflichtigen Umsatz handelt - die Sonderfälle amazon und e-bay ham wir hier schon mal diskutiert, bitte Bescheid wenns darum gehen sollte.

Zum Vorsteuerabzug ist der formal einwandfreie USt-Ausweis notwendig. Nicht für das Entstehen der USt - dafür brauchts bloß einen Umsatz, sogar ganz ohne Rechnung wird die USt fällig.

Schöne Grüße

MM

Wie bitte? Wenn ich eine Gutschrift bekomme, dann steht diese
einer durch mich ausgestellten Rechnung gleich -

Soviel hab ich auch schon verstanden. :smile:

vorausgesetzt, ich habe dem Verfahren zugestimmt. D.h. die USt
auf meinen Umsatz muss ich natürlich abführen, falls es sich
um einen (a) steuerbaren und (b) steuerpflichtigen Umsatz
handelt - die Sonderfälle amazon und e-bay ham wir hier schon
mal diskutiert, bitte Bescheid wenns darum gehen sollte.

Hmmm, wie gesagt angenommen die UmSt. fehlt auf der Gutschrift (versehentlich)

Beispiel:

Gutschrift hätte lauten müssen:

100 Euro Netto
7 Euro MwSt. (7%)
107 Brutto

Lautet aber:

Brutto 100 Euro

Müßte hier also als Nettoverdienst in der Umst.-Voranmeldung also 100 Euro rein? Und die 7 Euro zahlt man obwohl man sie gar nicht bekommen hat?

Oder umgekehrt 93,46 Euro und dann sind quasi 6,54 Euro Umsatzsteuervorauszahlung fällig?

Nein, geht mir nicht um amazon/ebay…

Gruß
Mercutio

Servus nochmal,

immer unterstellt, es handelt sich um einen steuerbaren und steuerpflichtigen Vorgang, dann

Lautet aber:

Brutto 100 Euro

Somit ist die Bemessungsgrundlage für die USt alles, was der Empfänger der Lieferung/Leistung aufwendet, um diese zu erhalten, abzüglich der USt.

Damit heißt die Bemessungsgrundlage im Fall eines 7%er-Umsatzes 100 / 1,07 = 96,46 € und die USt ist 96,46 * 0,07 = 6,54 €; die Rechnung

Oder umgekehrt 93,46 Euro und dann sind quasi 6,54 Euro
Umsatzsteuervorauszahlung fällig?

ist richtig.

Falls es dem Unternehmer, der die Lieferung/Leistung ausgeführt hat, gelingt, eine Korrektur (und das Geld!) zu erhalten, kommt der Rest dann, wenn die Korrektur (bzw. die Zahlung im Fall der Ist-Versteuerung) vorliegt.

Man kann sich die Sache vorstellen wie bei einem Kneipier, der alle Deckel bar Kralle abkassiert und von dem keiner einen Beleg will:

Tageseinnahmen 354 € / 1,16 => 305,17 € Umsatz, 48,83 € USt.

Schöne Grüße

MM

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