[USt] Haustier aus Tierheim mit Mehrwertsteuer?

Hallo,

mein Mann und ich haben uns gestern gefragt, ob auf Haustiere, wenn sie z.B. im Tierheim holt, Mehrwertsteuer kommt.

Kann mir jemand diese Frage beantworten?

Mit bestem Dank,
Bianca

mein Mann und ich haben uns gestern gefragt, ob auf Haustiere,
wenn sie z.B. im Tierheim holt, Mehrwertsteuer kommt.

Hi,

wohl kaum, da die Tierheime diese nicht als Unternehmer
verkaufen und somit m.E. kein Leistungsaustausch vorliegt. Oder
muss man neuerdings in Tierheimen zahlen?

mfg vom

showbee

Oder
muss man neuerdings in Tierheimen zahlen?

Nicht nur neuerdings, sondern schon immer. Es handelt sich aber nicht um einen Kaufpreis für ein Tier, sondern um eine Schutzgebühr, Vermittlungsgebühr, Spende, Unkostenbeteiligung, wie auch immer man es nennt.

Gruß,

Myriam

Oder
muss man neuerdings in Tierheimen zahlen?

Hallo,
ja ich müsste für meine neue Katze um die 70 Euro zahlen. Sie ist dann kastriert, geimpft und entwurmt.

Und darauf könnte doch - rein theoretisch - die Mehrwertsteuer fallen, oder?

Gruss,
Bianca

Hallo Bianca,

sie könnte nicht nur theoretisch…

Erstmal kurz zur Klärung der Begriffe: Eine Spende liegt bloß dann vor, wenn keine Gegenleistung erbracht wird. Hier also nicht.

Ein Umsatz wird durch den Verein auch dann bewirkt, wenn er mit der Gebühr bloß einen Teil seiner eigenen Kosten decken kann. Umsatz heißt „Leistung und Gegenleistung“, wobei wenigstens einer der beiden Partner Unternehmer sein, d.h. regelmäßig kommerziell aktiv sein muss. Auch das ist gegeben.

Nun gibts in der Anlage 2 zum UStG eine Liste der Waren (ja, ich weiß, ist nicht schön für Tiere), die mit 7% USt ermäßigt besteuert werden. Dazu gehören Pferde, Maultiere, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Kaninchen, Bienen und ausgebildete Blindenführhunde. Alle anderen Haustiere nicht.

Aber es gibt noch eine andere Schiene, die zu einer Steuerermäßigung oder Befreiung führen kann: Nämlich die Frage, ob die Veräußerung von Tieren für den Verein, falls dieser gemeinnützig ist (das sind die meisten, aber nicht zwingend oder automatisch), zum (voll) steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins oder zu einem (ermäßigt besteuerten) Zweckbetrieb gehört.

Im Fall des Vereines, der satzungsgemäß hauptsächlich mit dem Betrieb eines Tierheimes beschäftigt ist, dürfte ein Zweckbetrieb gegeben sein - das hab ich nicht im einzelnen eruiert, also an dieser Stelle ein Fragezeichen.

Wenn ein Zweckbetrieb eines gemeinnützigen Vereins vorliegt, sind die Umsätze aus diesem Zweckbetrieb ermäßigt mit 7% USt-pflichtig. Wenn es sich um Umsätze aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, fallen 16% an.

In der Regel ist die Frage, ob ein Zweckbetrieb vorliegt, bei gemeinnützigen Vereinen bereits durch das zuständige Finanzamt beschieden worden, da die Struktur der Gewinnermittlung und die Besteuerung davon abhängt. Es ist also sinnvoll, zuallererst den Verein selbst zu fragen, bei dem die Frage im konkreten Einzelfall entschieden worden ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für den ausführlichen Text. Jetzt bin ich schlauer… :smile:) und werde gleich auch nochmal im Tierheim nachfragen, wie du angeraten hast.

Gruss,
Bianca