Hallo,
wir hatten letztens eine kleine Diskussion, die ich auch mit dem USt-Kommentar von Birkenfeld nicht beantworten konnte.
USt-Organschaft hat ja ganz andere Voraussetzungen als die Organschaft im KSt/GewSt-Recht.
Im USt-Recht tritt Organschaft ipso iure ein, wenn der Tatbestand erfüllt ist (also wegen finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Eingliederung keine Selbständigkeit, also kein Unternehmer).
Im KSt-Recht muss immer noch eine Gestaltung dazu treten (Gewinnabführungsvertrag).
Vorüberlegung: die Organschaft im USt-Recht bringt ja nicht „sooo“ viele Vorteile, eher nachteile, wenn Organträger natürliche Person sozusagen dann die USt der Organgesellschaft zahlen muss (und somit dem Finanzamt ein potenterer Schuldner zur Verfügung steht). Bis auf nicht-steuerbare Innenumsätze und allerhand Formalien aber keine Vorteile.
Organschaft im Ertragssteuerrecht bringt aber gute Möglichkeiten der Verlust- und Gewinnverrechnung im Konzern etc., hier sieht man den Vorteil auch in EUR & CT für den Unternehmer.
Problem: Eine Ansicht meinte nun, die Organschaften hatten irgendwann mal parallele Voraussetzungen und die Organschaft im UStG diente vorrangig dazu, dass gleichlaufend Organgesellschaften USt wie auch KSt/GewSt’lich als Organe behandelt werden.
Andere Ansicht (ich) meinte, dass Organschaft im USt-Recht seit der Einführung der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eigentlich ihren eigentlichen Sinn verloren hatte. Meiner Meinung nach sollte früher eine zu hohe Belastung im Konzern durch die USt-Organschaft vermindert werden, als es ja noch keinen Vorsteuerabzug für Eingangsumsätze gab. Hier waren ja Konzerne benachteiligt, wenn Produktionsketten in unterschiedlichen Gesellschaften „steckten“.
Idee: Nach Ansicht 2 war die Organschaft im UStG immer auf das alte USt-System bezogen und hätte eigentlich mit Einführung des VoSt-Abzuges abgeschafft werden können. Für Ansicht 1 spricht allerdings, dass Aktienrecht und Konzernrecht oft verändert wurde (nicht betrachtet jetzt) und ggf. deswegen Abweichungen entstanden. Auch spricht für Ansicht 1, dass ja der Gesetzgeber sozusagen über 30 Jahre lang „vergessen“ hat ein Relikt der alten Umsatzsteuer abzuschaffen.
Wie gesagt, im Birkenfeld Kommentar habe ich keinen geschichtlichen Abriß zur USt-Organschaft gefunden.
Ideen?
Fragend:
showbee