[USt] Herkunft der USt-Organschaft?

Hallo,

wir hatten letztens eine kleine Diskussion, die ich auch mit dem USt-Kommentar von Birkenfeld nicht beantworten konnte.

USt-Organschaft hat ja ganz andere Voraussetzungen als die Organschaft im KSt/GewSt-Recht.

Im USt-Recht tritt Organschaft ipso iure ein, wenn der Tatbestand erfüllt ist (also wegen finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Eingliederung keine Selbständigkeit, also kein Unternehmer).

Im KSt-Recht muss immer noch eine Gestaltung dazu treten (Gewinnabführungsvertrag).

Vorüberlegung: die Organschaft im USt-Recht bringt ja nicht „sooo“ viele Vorteile, eher nachteile, wenn Organträger natürliche Person sozusagen dann die USt der Organgesellschaft zahlen muss (und somit dem Finanzamt ein potenterer Schuldner zur Verfügung steht). Bis auf nicht-steuerbare Innenumsätze und allerhand Formalien aber keine Vorteile.

Organschaft im Ertragssteuerrecht bringt aber gute Möglichkeiten der Verlust- und Gewinnverrechnung im Konzern etc., hier sieht man den Vorteil auch in EUR & CT für den Unternehmer.

Problem: Eine Ansicht meinte nun, die Organschaften hatten irgendwann mal parallele Voraussetzungen und die Organschaft im UStG diente vorrangig dazu, dass gleichlaufend Organgesellschaften USt wie auch KSt/GewSt’lich als Organe behandelt werden.

Andere Ansicht (ich) meinte, dass Organschaft im USt-Recht seit der Einführung der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eigentlich ihren eigentlichen Sinn verloren hatte. Meiner Meinung nach sollte früher eine zu hohe Belastung im Konzern durch die USt-Organschaft vermindert werden, als es ja noch keinen Vorsteuerabzug für Eingangsumsätze gab. Hier waren ja Konzerne benachteiligt, wenn Produktionsketten in unterschiedlichen Gesellschaften „steckten“.

Idee: Nach Ansicht 2 war die Organschaft im UStG immer auf das alte USt-System bezogen und hätte eigentlich mit Einführung des VoSt-Abzuges abgeschafft werden können. Für Ansicht 1 spricht allerdings, dass Aktienrecht und Konzernrecht oft verändert wurde (nicht betrachtet jetzt) und ggf. deswegen Abweichungen entstanden. Auch spricht für Ansicht 1, dass ja der Gesetzgeber sozusagen über 30 Jahre lang „vergessen“ hat ein Relikt der alten Umsatzsteuer abzuschaffen.

Wie gesagt, im Birkenfeld Kommentar habe ich keinen geschichtlichen Abriß zur USt-Organschaft gefunden.

Ideen?

Fragend:

showbee

Hi !

  1. Deine Ansicht zur Historie ist korrekt
  2. Birkenfeld halte ich nicht für einen gelungenen USt-Kommentar
  3. du hast Post

BARUL76

Hallo,

zur Historie kann ich nichts sagen.

Aber der Gesetzgeber wird sich hüten, die USt-Organschaft abzuschaffen.

Allein aus Haftungsgründen im Fall einer Insolvenz geht das FA bei der Organgesellschaft meist leer aus, wie in den meisten Inso-Verfahren.

Aber das FA hat den Vorteil, dass es sich über die Organschaft zumindest die USt beim Organträger (wieder)holt.

Gruß

der petz

  1. du hast Post

Hi,

danke, wirkte doch sehr erhellend… bzgl. Kommentaren: Ich habe in unserer (mies ausgestatteten) Bibliothek nur 2-3 Kommentare und Birkenfeld ist vom Volumen her der größte, also habe ich da reingeblättert…

Gruß vom

showbee