Mal angenommen, der Inhaber einer Ich-AG schreibt einem Kunden eine Rechnung über eine handwerkliche Dienstleistung über 90,- €
Die Umsatzbesteuerung erfolgt gemäß § 19 Abs. 2 USTG, die Umsatzsteuer darf gesondert in Rechnungen ausgewiesen werden - Vorsteuer darf unter den Voraussetzungen des § 15 USTG abgezogen werden.
Was bedeutet das genau?
Muss nur die USt. in Höhe von 14,40 € an das Finanzamt abgeführt werden und die restlichen 75,60 € wären der Gewinn, oder bekommt das Finanzamt mehr?
Was genau hat es mit der Vorsteuer auf sich?
Und welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Firmenname, Inhaber, Anschrift, UST-Nr., Bankverbindung sind drauf - fehlt noch was wichtiges?
Mal angenommen, der Inhaber einer Ich-AG schreibt einem Kunden
eine Rechnung über eine handwerkliche Dienstleistung über 90,- €
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Muss nur die USt. in Höhe von 14,40 € an das Finanzamt
abgeführt werden und die restlichen 75,60 € wären der Gewinn,
oder bekommt das Finanzamt mehr?
Die 90,00 wären das Brutto, also die 116%
90/1,16 = 77,59 ist das Netto, die 14,41 die MwSt
Es ist übrigend Umsatz, kein Gewinn.
Gewinn ist leider nur der Umsatz minus Kosten.
Statt 90 EUR incl MwSt stelle ich einem Kunden lieber eine Rchnung über 77,59 EUR plus MwSt aus. Es ergibt in der Summe das gleiche, sieht aber besser aus.