USt-ID auf Rechnung? WICHTIG

Hallo Freunde!

Was ist jetzt mit dieser Verodnung, die ab 1.7.2002 in Kraft tritt? Was muss ich auf der Rechnung angeben? Ist USt-ID = Steuernummer? (Ich weiß, dass USt-ID nicht gleich UID ist!)

Hoffe auf schnelle Antwort!

Grüßle
Florian

Was ist jetzt mit dieser Verodnung, die ab 1.7.2002 in Kraft
tritt? Was muss ich auf der Rechnung angeben? Ist USt-ID =
Steuernummer? (Ich weiß, dass USt-ID nicht gleich UID ist!)

Hallo Florian,

ab 01. Juli 2002 muß die Steuernummer auf Deinen Rechnungen stehen. Deine Steuernummer steht auf jedem Brief vom FA. Dagegen brauchst Du eine Ust-ID nur für Auslandsgeschäfte.

Gruß
Wolfgang

Hallo Florian,

hatten wir zwar schon mal, aber trotzdem:
Die USt-IdNr (Die Nummer, die mit DE… für Deutschland anfängt) muß nur drauf, wenn Du in der EU grenzübergreifende Geschäfte machst.

Die Steuernummer, die in bälde drauf muß, ist die Nummer, unter der Du Deine Umsatzsteuer abführst (also Deine „normale“ Nummer, mit der Du Deinen Schriftverkehr mit dem Finanzamt kennzeichnest)

Grüße
Jürgen

Hi

ab 01. Juli 2002 muß die Steuernummer auf Deinen Rechnungen
stehen. Deine Steuernummer steht auf jedem Brief vom FA.
Dagegen brauchst Du eine Ust-ID nur für Auslandsgeschäfte.

???
Das lese ich gerade durch Zufall zum ersten Mal…
Das wird meine Eltern interessieren…
Wie muss diese FA-Steuer-Nummer den aufgeführt werden?

THX!

Wie muss diese FA-Steuer-Nummer den aufgeführt werden?

Hallo Franky,

es ist nur vorgeschrieben, daß der Austeller einer Rechnung seine Steuernummer angeben muß. Eine Formvorschrift, wo dies auf der Rechnung zu geschehen hat, gibt es m. W. nicht. Die Firmen werden es in aller Regel wohl so halten, daß sie die Steuernummer in die Fußzeilen des Rechnungsformulars drucken, dort, wo auch Bankverbindung und Handelsregister aufgeführt sind.

Das sieht dann etwa so aus: Finanzamt Schröpfhausen 08/15 4711.
Gruß
Wolfgang

Hallo Florian,

lese dir hier mal die Info genau durch http://www.steuerberater-weinmann.com ==> Aktuell

Das müsste deine Fragen beantworten.

Gruß
Manfred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,

wenn man allerdings schon im Besitz eine Ust-ID ist und diese auch auf den Rechnungen aufgedruckt ist, braucht man die Steuernummer nicht mehr angeben.

Gruß
Manfred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

USt-ID auf Rechnung? ???
Hallo Manfred,

wo hast Du denn diese Info mit der aufgedruckten USt-ID Nummer her (Ich kratze mir gerade verwundert am Kopf!)??
Ich möchte Dich um die Quellenangabe bitten!

Gruß
Karl-Heinz

Hallo Wolfgang,

wenn man allerdings schon im Besitz eine Ust-ID ist und diese
auch auf den Rechnungen aufgedruckt ist, braucht man die
Steuernummer nicht mehr angeben.

Gruß
Manfred

Hallo Manfred,

wo hast Du denn diese Info mit der aufgedruckten USt-ID Nummer
her (Ich kratze mir gerade verwundert am Kopf!)??
Ich möchte Dich um die Quellenangabe bitten!

Gruß
Karl-Heinz

Hallo Karl-Heinz,

die Info hab ich von meinem Steuerberater.
Die Steuernummer auf den Rechnungen soll dem Finanzamt die Suche nach Steuersündern erleichtern. Anhand der Steuernummer kann jeder Finanzbeamte die Daten der Firma überprüfen, welche die Rechnung ausgestellt hat. Dies ist auch mit der Ust.-ID möglich.
Gruß
Manfred

Hallo Manfred,

diese Info von Deinem Steuerberater ist definitiv falsch.

Nach §14 Abs.1a UStG hat das leistende Unternehmen in der Rechnung die vom Finanzamt erteilte „Steuernummer!“ anzugeben. Diese neue Vorschrift betrifft alle Rechnungen die nach dem 30.06.2002 ausgestellt werden (§27 Abs.3 UStG).

Dazu gibt es auch eine Bundestag-Drucksache 14/8714 (S.16)der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks die dazu noch die Erläuterung abgibt.

Zitat: Die ab Juli 2002 erforderliche Angabe der Steuernummer in der Rechnung dient der besseren Kontrolle des Vorsteuerabzugs"

Klopf da mal bei Deinem Steuerberater an :smile:)

Gruß
Karl-Heinz

Hallo Karl-Heinz,

die Info hab ich von meinem Steuerberater.
Die Steuernummer auf den Rechnungen soll dem Finanzamt die
Suche nach Steuersündern erleichtern. Anhand der Steuernummer
kann jeder Finanzbeamte die Daten der Firma überprüfen, welche
die Rechnung ausgestellt hat. Dies ist auch mit der Ust.-ID
möglich.
Gruß
Manfred