Jemand erstellt freiberuflich Texte für einen großen Verlag und möchte nun Tätigkeiten in Höhe von ca. 4000 € in Rechnung stellen. Auf Anfrage erteilt das Finanzamt die Auskunft, diese Person müsse sich als Unternehmer registrieren und sich eine Ust-ID zuteilen lassen. Der Verlag hingegen teilt mit, bei dieser Rechnungshöhe reiche es aus, die private Steuernummer auf der Rechnung anzugeben und die Einkünfte in der nächsten Steuererklärung zu deklarieren. Wie ist mir diesem Widerspruch umzugehen?
eine ust-id-nummer benötigt man im innergemeinschaftlichen warenverkehr - alles andere ist kokolores…
gerne wird diese ausschliesslich beantragt, damit man sie auf grund von paranoia oder sontigem anstatt der eigentlichen steuernummer auf seinen rechnungen hat…
die Aufforderung, sich eine USt-ID-Nummer zuteilen zu lassen, kommt sicher nicht vom FA.
Dort geht es um etwas anderes: Nämlich die Anzeige der Aufnahme einer (vermutlich) freiberuflichen Tätigkeit, die zur steuerlichen Erfassung und Zuteilung einer Steuernummer führt, die auch für die USt gültig ist.
Wenn es sich nicht um die Aufnahme einer nachhaltigen Tätigkeit handelt, sondern um einen einmaligen Job, hat der Verlag recht.
Beim FA ists halt technisch einfacher, wenn ein Unternehmer auch als Unternehmer erfasst ist - daher wird man dort eher einmal zu viel dazu auffordern, die Aufnahme der Tätigkeit formgerecht anzuzeigen.