Tach’chen.
Ich bin etwas verwirrt zwischen zwei Aussagen, die ich bezüglich USt-ID und Verkauf ohne MwSt (Netto-Verkauf) höre:
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Wenn zwei Personen (Unternehmen) jeweils eine USt-ID haben, ist es möglich, dass zwischen diesen Parteien Verkäufe innerhalb der EU USt-(MwSt-)frei stattfinden können, nur muss der Verkäufer dann regelmäßig nach Saarlouis diese USt-freien Verkäufe melden.
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Alles wie oben, jedoch ist die Anwendung nicht für innerdeutsche Verkäufe zulässig.
Vielleicht kann das jemand aufklären.
Vielen Dank
TTR
Hallo,
Ich bin etwas verwirrt zwischen zwei Aussagen, die ich
bezüglich USt-ID und Verkauf ohne MwSt (Netto-Verkauf) höre:
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Wenn zwei Personen (Unternehmen) jeweils eine USt-ID haben,
ist es möglich, dass zwischen diesen Parteien Verkäufe
innerhalb der EU USt-(MwSt-)frei stattfinden können, nur muss
der Verkäufer dann regelmäßig nach Saarlouis diese USt-freien
Verkäufe melden.
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Alles wie oben, jedoch ist die Anwendung nicht für
innerdeutsche Verkäufe zulässig.
wo ist da das Problem?
Etwas anders formuliert gilt das USt-ID-Verfahren nur für Ausfuhren in ein anderes EU-Land.
Es tritt also (abgesehen von Zinseffekten) der selbe Effekt ein, als würde ein deutscher Unternehmer beim Kauf aus Deutschland einen Vorsteuerabzug geltend machen. Andernfalls müste man ggf. ja die bezahlte Vorsteuer von allen möglichen EU-Finanzämtern zurückholen.
Cu Rene
Servus,
in der Hauptsache stimmt:
- Alles wie oben, jedoch ist die Anwendung nicht für
innerdeutsche Verkäufe zulässig.
Innergemeinschaftliche Lieferung (USt-befreit) setzt u.a. voraus, dass der gelieferte Gegenstand über wenigstens eine innergemeinschaftliche Grenze bewegt wird. Das geht innerhalb D nicht, also keine innergemeinschaftliche Lieferung innerhalb Deutschlands.
Es gibt noch andere Voraussetzungen, aber die interessieren hier nicht.
Schöne Grüße
MM