USt-Id. vorhanden aber vergessen anzugeben

… was macht man wenn man als Unternehmer mit USt.- Id. bei einem französischen Unternehmen mit USt- Id. etwas gekauft hat aber total vergessen hat seine Id. anzugeben dann natürlich die Rechnung inkl. französischer USt. beglichen wurde??? Kann man sich die irgenwie wieder zurück holen ???

Vielen Dank im voraus.

Ja, den Franzosen anrufen, die USt-ID-Nummer mitteilen und sagen er soll die Rechnung korrigieren.

Gruß

Jörg

vielen Dank für die rasche Antwort :smile:)
nur ist die Frage ob der Händler die Rechnung korrigiert da diese noch aus 2010 ist!! Gibt es den keine andere Möglichkeit sich das wieder zu holen z.B. vom Finanzamt??

lg

Hallo!

Das deutsche Finanzamt erstattet keine Steuer, die das französische Finanzamt erhalten hat. Wäre ja ein schlechtes Geschäft für das deutsche Finanzamt.

Es gibt einen Umsatzsteuervergütungsantrag, der gestellt werden kann. Aber glaub mir, das ist Papierkrams ohne Ende, meiner Meinung nach wäre der Händler die einfachste Anlaufstelle. Außerdem bin ich der Meinung (bin mir aber nicht 100% sicher), dass der Antrag abzulehnen wäre, da es eine innergemeinschaftliche Lieferung und damit steuerberrfreit ist.

Hier mal ein Link zur Umsatzsteuervergütung

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Umsatzst…

Gruß

derschwede77