Hallo!
Das deutsche Finanzamt erstattet keine Steuer, die das französische Finanzamt erhalten hat. Wäre ja ein schlechtes Geschäft für das deutsche Finanzamt.
Es gibt einen Umsatzsteuervergütungsantrag, der gestellt werden kann. Aber glaub mir, das ist Papierkrams ohne Ende, meiner Meinung nach wäre der Händler die einfachste Anlaufstelle. Außerdem bin ich der Meinung (bin mir aber nicht 100% sicher), dass der Antrag abzulehnen wäre, da es eine innergemeinschaftliche Lieferung und damit steuerberrfreit ist.
Hier mal ein Link zur Umsatzsteuervergütung
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Umsatzst…
Gruß
derschwede77