angenommen Die Buchhaltung unserer spanischen Tochtergesellschaft wird von uns in Deutschland gemacht.
Wir haben von einem deutschen Lieferanten etwas im Namen unserer spanischen Niederlassung bestellt. Geliefert wird erst einmal an uns und wir liefern weiter nach Spanien ?
Wie sieht das ganze umsatzsteuerlich aus, wie muss die Rechnung des deutschen Lieferanten aussehen ? Mit oder ohne Umsatzsteuer ?
Meiner Meinung nach liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, da die Lieferung schlussendlich nach Spanien geht und Deutschland nur Zwischenstation ist. Also Rechnung ohne USt.
Was wäre, wenn die Rechnung mit USt kommt mit der Adresse der spanischen Niederlassung. Könnten die dann in Spanien die deutsche Umsatzsteuer erstattet bekommen oder verrechnen, so wie in Deutschland ?
könntest Du den Sachverhalt etwas genauer darstellen?
D.h.
wer bestellt bei wem (Spanier mit sp. UST-ID bei dt. Unternehmen mit dt. UST-ID?)
taucht die dt. Firma auf. D.h. geht eine Rechnung an die dt. Mutter und von der dt. Mutter an die sp. Tochter?
Wer beauftragt den Spediteur bis DE und wer ab DE nach Spanien?
Was wäre, wenn die Rechnung mit USt kommt mit der Adresse der
spanischen Niederlassung. Könnten die dann in Spanien die
deutsche Umsatzsteuer erstattet bekommen oder verrechnen, so
wie in Deutschland ?
Grdsl. besteht für ausländische Unternehmer die Möglichkeit bezahlte Umsatzsteuer durch ein sognenantes Vorsteuervergütungsverfahren wieder zu holen. Ist jedoch Umsatzsteuer unberechtigt ausgewiesen worden, z.b. wenn eine steuerfreie IG-Lieferung vorliegt, wird das Bundesamt die Erstattung verwehren.