Hallo liebe Forumteilnehmer,
angenommen eine Firma aus London kommt nach Deutschland um eine Dienstleistung (z.B. Fotografie, Filmservice) bei einer deutschen Firma in Anspruch zu nehmen - kann die deutsche Firma eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen? Beide Firmen haben eine Internationale Umsatzst-ID.
Viele Grüße,
stewie
Servus,
es gilt die Grundregel aus § 3a Abs 1 UStG: Ort der Leistung ist dort, wo der Unternehmer, der die Leistung ausführt, sein Unternehmen betreibt. Die Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig in D, es ist deutsche USt zu fakturieren.
In der Aufzählung von sonstigen Leistungen von § 3a Abs 4 UStG - bei denen sich das anders verhält - ist keine, die zu dem vorgelegten Fall passen würde.
Schöne Grüße
MM
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
danke für die Antwort. Dann ist das in Deutschland wohl anders als in anderen europäischen Ländern. Ich dachte das wäre einheitlich in der EU.
Hat das britische Unternehmen die Möglichkeit die gezahlte Umsatzsteuer zurückzuerhalten?
Viele Grüße,
stewie
Ich habe eben diese Info gefunden: http://grossbritannien.ahk.de/en/dienstleistungsange…
somit hat das britische Unternehmen die Möglichkeit einer Erstattung der Umsatzsteuer.
Servus,
das ist auch weitgehend einheitlich in der EU, aber der Ort der Leistung hängt von der Art der Leistung ab. Und für die Leistungen eines Fotografen gilt die EU-weit einheitliche Grundregel, daß der Ort der Leistung dort ist, wo der Fotograf sein Unternehmen betreibt.
Abweichend gilt für eine Reihe von sonstigen Leistungen, daß der Ort der Leistung dort ist, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, wenn er ein Unternehmer ist. Der Katalog dieser sonstigen Leistungen ist teilweise EU-einheitlich definiert, teilweise gibt es einen Spielraum für nationale Regelungen. Leistungen eines Fotografen fallen nicht unter diesen Katalog.
Auch die „reverse-charge“-Regelung (Empfänger schuldet USt) ist nur in einem Kernbereich EU-weit vorgeschrieben. UK gehört zu den Ländern, die hier am zögerlichsten vorgehen.
Wegen der Vorsteuervergütung gebe ich Dir hier die Verbindung zur Quelle - obwohl ich an der Leistungsfähigkeit der IHKn nicht zweifle, ists beim Schmidt doch immer schöner als beim Schmidtchen:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/006_ust-verg…
Schöne Grüße
MM