Hallo,
nehmen wir an, eine GbR ist zu monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verplichtet ist und in einem Zeitraum x einen Betrag von y als Umsatzsteuer abgeführt hat.
Nun muss für das Formular Unternehmersteuererklärung für das Jahr der Umsatz angegeben werden. Muss bzw. wird in diesem Formular auch die bereits geleistete Zahlung vermerkt? Oder registriert das das Finanzamt automatisch?
Danke für jede Antwort
mfg ansc
Nun muss für das Formular Unternehmersteuererklärung für das
Hallo,
Umsatzsteuererklärung! Oder?
In dieser sind alle Umsätze und Vorsteuerbeträge der 12 Voranmeldungen zusammen zufassen. Ggf. Fehler die in den einzelnen Monaten nicht auffielen sind nun zu korrigieren. Die 12 Vorauszahlungen sind auf der 4. Seiten vorletzte Zeile einzutragen, denn nur so weiss man, was die Abschlußzahlung ergibt und wieviel man noch nachzahlen muss.
Mfg vom
showbee
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
ich nehme mal an, du meinst mit Unternehmersteuererklärung die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Hier gib man u.a. den jährlich getätigten Umsatz, bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung also die tatsächlichen Einnahmen, an. Ziemlich am Ende des Formulares gibt man dann als sogenanntes „Vorauszahlungssoll“ die bereits geleistete monatliche Umsatzsteuervorauszahlung an (aber die Summe aller… natürlich auch abzüglich eventueller Erstattungen). Es sollte auch nicht vergessen werden unter Vorsteuerbeträge die an andere Unternehmen gezahlte Mehrwertsteuer einzutragen, die mindert nämlich das was man dann ans Finanzamt abführen muss. Die Jahreserklärung ist sozusagen nur eine Zusammenfassung aller Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres, zuzüglich eventueller vergessener oder halt noch zu ergänzenden Buchungen.
Gruß
Moh
Hallo Monika,
alles schön und richtig, außer einem Detail, das ganz wichtig ist, weils oft für Verwirrung sorgt:
Die Art der Gewinnermittlung (4/1, 4/3, 5) hat auf die Umsatzbesteuerung aus sich selbst heraus keinen Einfluss. Die Umsatzbesteuerung richtet sich unabhängig von der Art der Gewinnermittlung nach vereinbarten Entgelten („Sollversteuerung“), falls nicht die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten („Istversteuerung“) beantragt und genehmigt worden ist.
In der FiBu hast Du sicherlich schon viel Spaß mit bilanzierenden „Istversteuerern“ gehabt - falls nicht: Probiers mal, das ist eine kurzweilige Sache.
Schöne Grüße
MM