[USt] Innergem. Lieferung an JPdöR - ZM?

Liebe Steuerleute,

gegeben sei Folgendes:

Ein deutscher Sattlermeister liefert Arbeitsgeschirre an die Diensthundestaffel der Wiener Polizei. Wenn ich es richtig sehe, eine innergemeinschaftliche Lieferung iSd § 6a Abs 1 Satz 1 Nr. 2b UStG und somit auch dann USt-befreit, wenn der Abnehmer keine USt-ID-Nummer benennt / hat.

Der Rechenknecht des Sattlermeisters täte jetzt gerne den Tatbestand korrekt in der Zusammenfassenden Meldung darstellen, aber wegen § 18a Abs 4 Satz 1 Nr. 1a UStG hat er dort für jeden Erwerber die USt-ID-Nummer anzugeben. Also auch für die Wiener Polizei, die keine hat.

Was sollte der Rechenknecht sinnvollerweise tun? Einen Leserbrief an die Neue Kronenzeitung will er eigentlich bloß als letztes Mittel einsetzen. Wo liegt der Denkfehler, was hat er zu schlampig gelesen?

Über Ideen freut sich

MM

hi,

m.E. muss die Polizei (sicherlich das Bundesland) eine UStID besorgen. die bekommt sich auch, jedenfalls bin ich der Meinung, wenn ich § 1a Abs. 1 Nr. 2 b UStG lese. Dort steht, dass auch eine j.P. i.G. erwerben kann, wenn sie nicht unternehmer ist.

mfg vom

showbee

Nachtrag:
hi,

nachtrag: hier greift dann die Erwerbsschwelle. der träger der polizei muss erwerbe von mindestens sounsoviel euro machen. glaube 12.500 EUR. nur dann ist es ein i.G. erwerb und damit steuerfrei! natuerlich kann auch auf die erwerbsschwelle verzichtet werden. deutsche analog-regelung sh. UStR 15a.

mfg vom

showbee

Schönen Dank, showbee,

das hat mich dazu gebracht, den 27a mal komplett zu lesen - eigentlich wäre die Frage nicht notwendig gewesen.

Jetzt gehts dann mehr um Diplomatie: Ich erinnere mich, wie der gleiche Rechenknecht mal noch zu Zeiten der „Nullregelung“ vor § 13b UStG versucht hat, von einem Unternehmer aus Wien eine Rechnung ohne Ausweis österreichischer USt zu erhalten. Ob im Fall der Wiener Gendarmerie-Truchsessen ohne ein Empfehlungsbrieflein überhaupt etwas geht, wird sich zeigen.

Schöne Grüße

MM

Innergem. Lieferung an JPdöR - die einfache Lösung
Servus beieinander,

der vorliegende Fall hat sich als durch ein Telephonat von weniger als drei Minuten (keine einzige Weitervermittlung!) lösbar erwiesen: „Wir bräuchten noch Ihre USt-ID-Nummer“ - „Ahja, Momenterl - ich habs gleich bei der Hand - HamswaszuSchreiben? Also die is AT U NN NNNN etc.“…

Was machen die Reichsdeutschen eigentlich falsch mit ihren Behörden?

In diesem Sinne

MM