[USt] Ist KU-Regelung od. Regelbesteuerung besser?

Herr x macht sich nebenberuflich selbständig.
Die Umsätze sind im ersten Jahr nicht über 10.000 Euro.
Was ist günstiger für Herrn X? (Er muß ja nicht zwingend die MwSt. auf Rechnungen angeben.)
Die Kleinunternehmerregelung oder das "normale mit Umsatzsteuer, welches dann ja gleich auf 5 Jahre läuft?

Wobei kann er Geld sparen?
Welche Nachteile/Vorteile haben die Varianten?

Danke

Wobei kann er Geld sparen?
Welche Nachteile/Vorteile haben die Varianten?

Hallo,

§ 19 UStG ja / nein ist nicht einfach zu entscheiden und erfordert einige Abwägungen. Maßgeblich sind vor allem:

  • bleiben die Umsätze dauerhaft über mehrere Jahre unter der Grenze?
  • ob hohe Anfangsinvestitionen nötig sind?
  • wie hoch ist der Anteil des Umsatzes, der an Kunden geht, die ggf. USt als VoSt abziehen können?
  • wie hoch ist der Anteil dereigenen Leistung bzw. Eingangsleistungen ohne VoSt Abzug der weiterbrechnet wird?

Bsp. pro Kleinunternehmer: ein Unternehmen welches Dauerhaft KU bleiben wird, nur an Privatkunden verkauft und kaum Waren verarbeitet sondern primär die eigene Dienstleistung verkauft (auf die es ja keinen Vosteuerabzug gibt) und dazu vorhandene Geräte aus dem Privatvermögen genutzt werden.

Klassisches Beispiel: die Änderungsschneiderei von Frau X zu Hause nach Feierabend

gg. Kleinunternehmer

  • Kauf einer Anlage ist nötig oder hoher Wareneinsatz ist nötig (nicht abziehbare Vorsteuer erhöht den Endverkaufspreis)
  • Kunden sind primär Unternehmer (die USt interessiert sie nicht, da sie abziehbare Vorsteuer ist)

Mfg vom

showbee

Also, erstmal danke für die schnelle Antwort…

Herr x kauft für ca. 500,- Euro Ware, die er für ca. 1500,- Euro wohl fast nur an Endverbraucher weiterverkauft!
Dieses soll sich dann möglichst wiederholen:smile:
Herr x braucht hierfür fast keine Investitionen, unter Euro 50,-

Was macht jetzt Herr x?

Was macht jetzt Herr x?

Hallo,

entweder selber rechnen und auf sich vertrauen oder sich von einem Steuerberater beraten lassen und den für seine Beratung im Notfall haften lassen.

Mfg vom

showbee

Hallo Show :smile:

Bsp. pro Kleinunternehmer: ein Unternehmen welches Dauerhaft
KU bleiben wird, nur an Privatkunden verkauft und kaum Waren
verarbeitet, sondern primär die eigene Dienstleistung verkauft
(auf die es ja keinen Vosteuerabzug gibt)
und dazu vorhandene Geräte aus dem Privatvermögen genutzt werden.

Das verwirrt mich.
Wenn der seine Ware/Dienstleistung verkauft,
dann kann er doch keine Vorsteuer abziehen.
Irgendwie kapier ich das nicht.

Oder meinst Du, dass er sowieso keine ansetzt, weil er als KU durchgeht?
Oder der Käufer (als Privatmann) keine verrechnen kann?

Danke für Aufklärung
Aloha - digi

Bsp. pro Kleinunternehmer: ein Unternehmen welches Dauerhaft
KU bleiben wird, nur an Privatkunden verkauft und kaum Waren
verarbeitet, sondern primär die eigene Dienstleistung verkauft
(auf die es ja keinen Vosteuerabzug gibt)
und dazu vorhandene Geräte aus dem Privatvermögen genutzt werden.

Das verwirrt mich.
Wenn der seine Ware/Dienstleistung verkauft,
dann kann er doch keine Vorsteuer abziehen.
Irgendwie kapier ich das nicht.

Hi,

wenn ich eine Ware/Dienstleistung sagen wir für 1.000 Euro Endpreis an den Endverbraucher verkaufen kann, meine ich es ist ein Unterschied ob man für die 1.000 Euro nur seine Muskelkraft verkauft oder auch Wareneinsatz hat.

Bsp. reiner Dienstleister der nur „Nebenkosten“ hat, aber keinen Wareneinsatz. Der hat in Eingangsleistungen kaum Vorsteuerabzüge und deswegen würde ggf. USt-Regelbesteuerung kaum Sinn machen.

Bsp. Händler, im Verkaufspreis ist natürlich ein Wareneinsatz enthalten, ggf. sogar mit Vorsteuerabzugsrecht. Hier wäre es sinnvoller auf Kleinunternehmerregelung zu verzichten, weil man dann zwar USt ausweisen muss, aber auch VoSt abziehen kann. Ggf. erhöht sich der Gesamtgewinn.

Deswegen ja meine Bsp.

Gruß

showbee

Danke Dir, Showbee
Das war mir schon klar (nach 25 Jahren Selbständigkeit).
War wohl nur etwas verwirrt, wieso der beim Ver kauf…
Hat sich erledigt.
Gruss - digi