[USt] Kleinunternehmer-Regelung

Nachtrag - Funktion Umsatzsteuererklärung
Hi !

Wie man auch in Kommentaren sinngemäß nachlesen kann:

Die Nichtfestsetzung der Umsatzsteuer entbindet den Kleinunternehmer allerdings nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Jahreserklärung. Denn das Finanzamt muss ja das Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 überprüfen können. Die Verwaltung (OFD Karlsruhe v. 17.12.1984, S 7340 A - St 282; OFD Rostock v. 15.12.1994, UVR 1995, 93) verzichtet jedoch dann bei einem KU auf die Abgabe einer Jahreserklärung wenn in den letzten 3 Jahren die Umsstzgrenzen unterschritten wurden.

Es müssen also nach Gründung mindestens die ersten drei Jahre lang die Erklärungen abgegeben werden.

BARUL76

.

Hallo,
nach den vielen Diskussionsmeldungen hier mal von mir aus der Praxis:

  1. Das Finanzamt wird sich melden. Man darf dann ein Formular ausfüllen, wo ganz wichtig ist, dass man dann ankreuzt, dass man Kleinunternehmer ist.

  2. Man stellt einmal jährlich, nämlich bei der ganz normalen Einkommensteurerklärung eine Einnahme-Ausgaben-Übersicht mit der Gewinnberechnung auf, füllt die Anlage GSE aus, damit wird der Gewinn bei der Einkommensteuerermittlung berücksichtigt.

  3. Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer darf man keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen, die man ausstellt, ausweisen. Man schreibe dann immer drunter „(Rechnungsbetrag wird nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen)“.
    Das Finanzamt schickt dann auch jährlich so ein Formular für die Umsatzsteuer zu, das ausgefüllt wird, und fertig ist.

Beatrix

Hi !

Wie man auch in Kommentaren sinngemäß nachlesen kann:

_Die Nichtfestsetzung der Umsatzsteuer entbindet den
Kleinunternehmer allerdings nicht von der Pflicht zur Abgabe
einer Jahreserklärung. Denn das Finanzamt muss ja das
Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 überprüfen
können. Die Verwaltung (OFD Karlsruhe v. 17.12.1984, S 7340 A

  • St 282; OFD Rostock v. 15.12.1994, UVR 1995, 93) verzichtet
    jedoch dann bei einem KU auf die Abgabe einer Jahreserklärung
    wenn in den letzten 3 Jahren die Umsstzgrenzen unterschritten
    wurden._

Es müssen also nach Gründung mindestens die ersten drei Jahre
lang die Erklärungen abgegeben werden.

Hallo,
das Finanzamt macht in der Praxis keinen Gebrauch von dieser Vorschrift, weil bei Nichtabgabe keine USt-Erklärung angefordert wird. Hier muß das Finanzamt für das besonnene Vorgehen gelobt werden, weil es nicht der nutzlosen Regelung des Gesetztes folgt.

Gruß
Denis

Da fragt sich der junge Mann ob es ein gutes Programm gibt das
ihm bei dieser ganzen Sache Hilft. Fündig ist er bei WISO
geworden, und denkt sich nun welches da am besten wäre… ? ? ?

Hallo,
leider ist WISO nur mit ständig eingelegter CD nutzbar und besteht außerdem aus 2 CDs. Da muß sich der Nutzer wie ein DJ vorkommen, wenn bei der Arbeit plötzlich die Scheiben gewechselt werden müssen. Vielleicht ist in diesem Fall ein Excel-Tool sinnvoller. Hier können in einer Tabelle die Rechnungen geschrieben werden (zeilenweise), die damit alle Einnahmen festhalten und auf einem anderen Tabellenblatt die Daten per sverweis()-Funktion in ein Rechnungsformular überführt werden, das ausgedruckt werden kann. Somit würde man sich die Arbeit sparen am Jahresende die ganzen Rechnungen für die Steuererklärung zu addieren.

Gruß
Denis

Praxistipp Abgabe Umsatzsteuererklärung Kleinunter
Hi !

Hier muß das Finanzamt für das besonnene
Vorgehen gelobt werden, weil es nicht der nutzlosen Regelung
des Gesetztes folgt.

Der Rat dürfte dann wohl eher lauten, dass mit dem zuständigen FA abzustimmen ist, ob es auf die Anwendung der gesetzlichen Regelung besteht oder ob es unbürokratisches Arbeiten unterstützt. Grundsätzlich gilt nämlich das Gesetz. Und der Steuerpflichtige sollte sich nicht ohne Zustimmung des FA über diese Regelungen hinwegsetzen.

BARUL76

.

  • keine GewerbeSt-Erklärung wegen Freibetrag von 24500€.

§ 14a GewStG - Steuererklärungspflicht
Und was wenn der Kleinunternehmer nun 40 TD€ Gewinn hat???
Oder kann ein Kleinunternehmer garkeine 40 TD€ Gewinn
haben???

Hallo,
Wenn, wenn, wenn? Was ist das für eine Argumentationsweise, so nach dem Motto: Wenn meine Tante … hätte, wäre sie mein Onkel. Wenn er 40 Riesen verdient, dann ist er kein KleinU. Ich glaube nicht, daß eine Diskussion über ungelegte Eier jemanden hier weiterbringt.

Gruß
Denis

Nachschlag! Oftmals wird der KU eine GewStE abgeben, weil ein
Verlust festgestellt und vorgetragen werden kann. Es sollte ja
auch Ziel jeden Unternehmens sein irgendwann mal über 2.000
EUR pro Monat zu verdienen…

Hallo,
viele KleinU arbeiten aber nur nebenberuflich. Diese Leute sollten die Möglichkeit haben, die paar Euro ohne großen Steueraufwand beim Finanzamt anzugeben. Das schont die Kaufkraft und das Geld wird für sinnvollere Dinge ausgegeben, als für den Formularkrieg.

Gruß
Denis

Servus Denis,

hierzu

Wenn er 40 Riesen verdient, dann ist er kein KleinU.

das einfache Exempel:

Umsatz im Vorjahr 15 k€, im laufenden Jahr voraussichtlich 45 k€, Ausgaben jeweils 5 k€. Warum kein Kleinunternehmer?

Schöne Grüße

MM

Servus Denis,

hierzu

Wenn er 40 Riesen verdient, dann ist er kein KleinU.

das einfache Exempel:
Umsatz im Vorjahr 15 k€, im laufenden Jahr voraussichtlich 45
k€, Ausgaben jeweils 5 k€. Warum kein Kleinunternehmer?

Hallo Martin,
die Angabe der Ausgaben mit 5k€ verstehen ich nicht. Kommt es bei der KleinU-Regelung nicht mehr nur auf den Gesamtumsatz an???
Aber kleines Gegenbeispiel: Umsatz im Vorjahr 18 Mile, im lfd. Jahr 16 Mile. Folge: Pflicht zur Entrichtung der USt. So schnell geht´s, obwohl in beiden Jahren ein durchschnittlicher Umsatz von nur 17 Mile erzielt wurde.

Gruß
Denis

Hallo Denis,

die Angabe der Ausgaben mit 5k€ verstehe ich nicht.

Deine Aussage war: „Wenn er 40 Riesen verdient, ist er kein Kleinunternehmer“. Mein Beispiel zeigt einen Kleinunternehmer, der 40 Riesen „verdient“.

Aber kleines Gegenbeispiel: Umsatz im Vorjahr 18 Mile, im lfd.
Jahr 16 Mile. Folge: Pflicht zur Entrichtung der USt.

Wogegen?

Schöne Grüße

MM

viele KleinU arbeiten aber nur nebenberuflich. Diese Leute
sollten die Möglichkeit haben, die paar Euro ohne großen
Steueraufwand beim Finanzamt anzugeben. Das schont die
Kaufkraft und das Geld wird für sinnvollere Dinge ausgegeben,
als für den Formularkrieg.

Hallo,

wo ist hier ein Krieg bei einem „nebenberufler“? UStE = Adresse, Steuernummer und Gesamtumsatz; GewStE = Adresse, Steuernummer und Gewinn lt. EStG

Das sind 3 Zahlen nebst persönlicher Angaben, dass kriegt jeder hin, der schon Mantelbogen Seite 1 geschafft hat.

Mfg vom

showbee

viele KleinU arbeiten aber nur nebenberuflich. Diese Leute
sollten die Möglichkeit haben, die paar Euro ohne großen
Steueraufwand beim Finanzamt anzugeben. Das schont die
Kaufkraft und das Geld wird für sinnvollere Dinge ausgegeben,
als für den Formularkrieg.

Was Du gerne hättest und was aber im Gesetz steht sind zwei paar Stiefel. Du kannst hier niemandem sagen es is alles pippieinfach und er muss nix abgeben wenn unstrittig eine Steuererklärungspflicht für GewSt und USt besteht.

USt und GewSt bei Kleinunternehmern
Hi,

Was Du gerne hättest und was aber im Gesetz steht sind zwei
paar Stiefel. Du kannst hier niemandem sagen es is alles
pippieinfach und er muss nix abgeben wenn unstrittig eine
Steuererklärungspflicht für GewSt und USt besteht.

Wir gucken mal ins Gesetz und beruhigen uns dann wieder.

Anscheinend muss auch ich mich zu 50 % geschlagen geben :frowning:

Für USt besteht auch für Kleinunternehmer eine Abgabepflicht für die Jahressteuererklärung, wie Oerdiz weiter unten auch ausführt, wird aber in der Regel vom FA nicht beanstandet, wenn nicht.

Für GewSt besteht definitiv keine (!) Abgabepflicht, wenn der Gewinn unter 24.500 € liegt:
http://bundesrecht.juris.de/gewstdv_1955/__25.html

der Petz

1 „Gefällt mir“

Servus Petz,

dieses:

Wir gucken mal ins Gesetz und beruhigen uns dann wieder.

wäre eigentlich eine Art Meta-FAQ wert, sozusagen als Generalschlüssel.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

Aber kleines Gegenbeispiel: Umsatz im Vorjahr 18 Mile, im lfd.
Jahr 16 Mile. Folge: Pflicht zur Entrichtung der USt.

Wogegen?

Ich hab ein Beispiel gebracht, daß jemand mit 18 Mile kein KleinU ist?

Gruß
Denis

Hallo Alex,
wenn Du studiert hättest, wüßtest Du, daß man nicht mit dem Kopf durch die Wand rennen soll. Es ist keine Schande, wenn man mal daneben liegt. Es kommt darauf an wie man damit umgeht.

Gruß
Denis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

viele KleinU arbeiten aber nur nebenberuflich. Diese Leute
sollten die Möglichkeit haben, die paar Euro ohne großen
Steueraufwand beim Finanzamt anzugeben. Das schont die
Kaufkraft und das Geld wird für sinnvollere Dinge ausgegeben,
als für den Formularkrieg.

Hallo,
wo ist hier ein Krieg bei einem „nebenberufler“? UStE =
Adresse, Steuernummer und Gesamtumsatz; GewStE = Adresse,
Steuernummer und Gewinn lt. EStG

Das sind 3 Zahlen nebst persönlicher Angaben, dass kriegt
jeder hin, der schon Mantelbogen Seite 1 geschafft hat.

Aber Showbee! Wenn man die Formulare kennt und weiß an welcher Stelle was eingetragen werden soll, dann geht es schnell. Ein KleinU, der zum ersten mal ein Formular für die USt-Erklärung in der Hand hat, ärgert sich dumm und dämlich über die ständigen Verweise auf die Paragrafen, deren Inhalt er nicht kennt. Und weiß erstmal nicht wo er was eintragen soll. Genauso würde es dir ergehen, wenn ich dir Excelcode zuschicken würde, wo du nur an einer Stelle was ändern müßtest. Da du den Code nicht verstehst, würdest du wie ein Schaf davor sitzen und wüßtest nicht wo du anfangen sollst, obwohl es nur ein lächerlicher Begriff ist.

Gruß
Denis

Genauso würde es dir ergehen, wenn ich dir Excelcode
zuschicken würde, wo du nur an einer Stelle was ändern
müßtest. Da du den Code nicht verstehst, würdest du wie ein
Schaf davor sitzen und wüßtest nicht wo du anfangen sollst,
obwohl es nur ein lächerlicher Begriff ist.

Bööööölk!

Excelcode würde ich tatsächlich nicht verstehen, bei mir geht das nämlich in Visual Basic Script und das kann ich durchaus. Excelcode? Wasn das?

Mahlzeit!

der showbee

Genauso würde es dir ergehen, wenn ich dir Excelcode
zuschicken würde, wo du nur an einer Stelle was ändern
müßtest. Da du den Code nicht verstehst, würdest du wie ein
Schaf davor sitzen und wüßtest nicht wo du anfangen sollst,
obwohl es nur ein lächerlicher Begriff ist.

Bööööölk!

Excelcode würde ich tatsächlich nicht verstehen, bei mir geht
das nämlich in Visual Basic Script und das kann ich durchaus.
Excelcode? Wasn das?

Ist in der berühmten Programmiersprache C/C++ geschrieben. Außerdem heißt die Sprache in der Exceldatein um eigenen Code ergänzt werden können Visual Basic for Application (VBA). Das was du genannt hast, ist eine eigenständige Progr.sprache. Also so sattelfest scheinst du da noch nicht, wenn schon einfache Grundbegriffe durcheinandergewürfelt werden. Bleib lieber bei der Steuer.

Gruß
Denis

Nachdem jetzt alles wesentliche zur Steuererklärungspflicht von Kleinunternehmern gesagt ist, mach ich an dieser Stelle mal den Baum zu.

Gruß & Dank an alle Diskutanten, die sich zur Sache geäußert haben

MM