Ein junger Mann hatt sich vor kurzem beim Finanzamt Selbständig gemeldet unter der Kleinunternehmer-Regelung. Wie verläuft das ganze nun weiter ?? Muss da dem Finanzamt Monatlich wie bei der Einahme-Überschuss-Rechnung was zukommen oder reicht eine Mitteilung am Jahresende…
Ein junger Mann hatt sich vor kurzem beim Finanzamt
Selbständig gemeldet unter der Kleinunternehmer-Regelung. Wie
verläuft das ganze nun weiter ?? Muss da dem Finanzamt
Monatlich wie bei der Einahme-Überschuss-Rechnung was zukommen
oder reicht eine Mitteilung am Jahresende…
Hallo,
diese Regelung besagt, daß der Unternehmer mit der USt nichts am Hut hat, d.h er darf in den Rechnungen an seine Kunden auf keinen Fall USt auf den Nettopreis draufknallen. Vorteil für ihn: es müssen keine USt-Erklärungen bzw. Voranmeldungen abgegeben werden und er spart sich jede Menge Ausgaben für den Steuerberater (falls er es nicht selbst kann). Nachteil: wenn er am Anfang hohe Investitionen machen muß, dann geht ihm die USt, die andere Unternehmer ihm in Rechnung stellen, durch die Lappen.
ich glaube mit Deiner Antwort wird ihm nicht viel geholfen
sein, denn er weiß ja immernoch nicht was ein Kleinunternehmer alles :machen
muss.
Aber Du erklärst ihm das sicher, denn als Kleinunternehmer ist
das ja alles pippi gelle?
Hallo Alex,
was bist Du denn für einer??? Woher weißt Du überhaupt, ob er weiß was ein Kleinunternehmer machen muß. Kannst Du Gedanken lesen oder in die Zukunft schauen??? Kannst du mir die Lottozahlen von der kommenden Samstagsziehung zuschicken?
er meinte, dass du nicht auf die frage eingegangen bist in bezug auf die steuerlichen pflichten, da er ja frug, was der Kleinunternehmer alles ans finanzamt reichen muss und zu welchen zeitpunkten
aber immerhin weiss er jetzt, dass der Kleinunternehmer sich den teuren steuerberater schenken kann
kann ich ja jetzt schnell nachholen: es muss nur am jahresende eine einnahme-überschussrechnung ggfs. mit der einkommensteuererklärung und u.u. bei entsprechendem ergebnis eine gewerbesteuererklärung eingereicht werden - ob die abgabe der umsatzsteuererklärung zwingend ist bei kleinunternehmern weiss ich jetzt nicht aus der lameng…
Kannst Du Gedanken lesen oder in die Zukunft schauen???
nö
Wenn hier im Board jemand frägt ob er als Kleinunternehmer monatlich oder einmal im Jahr eine „Mitteilung“ an das Finanzamt schicken muss, geh ich mal stark davon aus das er ÜBERHAUPT keine Ahnung hat was wann wie und wo zu melden ist. Oder kannst Du mir erklären was für eine Mitteilung er da meint?
Aber zum Glück weiß er jetzt das beim Kleinunternehmer ja alles so einfach ist. Ich mein ertragsteuerlich kann man da ja quasi nix versemmeln…
Hallo,
habe ich. Und es ist einfach beim KleinU, da
keine Einnahme-/Ausgabengliederung der EÜR nach neuem
Formular
Fachlich nicht versierte Leute bekommen nichtmal den Mantelbogen Seite 1 richtig ausgefüllt, geschweige denn eine Einnahme- Überschussrechnung hin. Wenn ich aus der Fachrichtung Steuer komme ist die Abwicklung eines Kleinunternehmers kein Problem - aber so jemand wird sich hier auch nicht nach irgendwelchen „Mitteilungen“ erkundigen.
keine GewerbeSt-Erklärung wegen Freibetrag von 24500€.
§ 14a GewStG - Steuererklärungspflicht
Und was wenn der Kleinunternehmer nun 40 TD€ Gewinn hat??? Oder kann ein Kleinunternehmer garkeine 40 TD€ Gewinn haben???
Ich weiß, ich werde täglich mit unnützen Umsatz- und
Gewerbesteuererklärungen zugemüllt.
Aber der Steuerberater kann es dann ja schön in Rechnung
stellen.
Der angeblich gut beratende Mandant vertraut seinem
Steuerberater (warum eigentlich?) und zahlt…
War doch mehr ironisch gemeint. Es wird niemand abgezockt.
Kann mir jemand die rechtliche Fundstelle geben das Kleinunternehmer von der Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit sind. UST-VA ist klar… denn ich find nur § 18 (3) (Der Unternehmer hat für das Kalenderjahr eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, …)
Da fragt sich der junge Mann ob es ein gutes Programm gibt das ihm bei dieser ganzen Sache Hilft. Fündig ist er bei WISO geworden, und denkt sich nun welches da am besten wäre… ? ? ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn du den von dir richtig zitierten Satz bis zum Ende zitiert hättest:
„…in der er die zu entrichtende Steuer oder den Überschuß, der sich zu seinen Gunsten ergibt, nach § 16 Abs. 1 bis 4 und § 17 selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung)“
hättest du festgestellt, dass der Kleinunternehmer ein Problem damit hat, die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss zu berechnen…
Der § 18 (3) UStG gilt auch uneingeschränkt für den Kleinunternehmer. Auch hilft das Lesen der Anleitung zur USt-Erklärung. Selbst wenn es keine Steuer gibt, ist diese trotzdem zu berechnen und Überschuss oder Zahllast mit 0 auszuweisen.
Es gibt also eine Pflicht zur Abgabe, auch wenn es nicht beanstandet wird, wenn keine Erklärung abgegeben wird.
Da fragt sich der junge Mann ob es ein gutes Programm gibt das
ihm bei dieser ganzen Sache Hilft. Fündig ist er bei WISO
geworden, und denkt sich nun welches da am besten wäre… ? ? ?
im letzten Computerbild Heft war ein Test über Steuersoftware.
Mein Lieblingsprogramm wurde Testsieger, die „Steuersparerklärung“. Die Hilfen sind insbesondere umfangreich und zuverlässig. Einnahme-Überschussrechnung ist eingeschlossen.
Es gibt etliche gute Programme für die Erstellung von Steuererklärungen. Teilweise ist es auch Geschmackssache, was einem besser gefällt.
Aufgrund der grundsätzlichen Fragen empfehle ich
folgendes Nachschlagewerk, das ständig aktualisiert wird: http://www.steuertipps.de/steuern/pro…
Fragen zur Umsatzsteuer sind da auch beantwortet.
§ 14a GewStG - Steuererklärungspflicht
Und was wenn der Kleinunternehmer nun 40 TD€ Gewinn hat???
Oder kann ein Kleinunternehmer garkeine 40 TD€ Gewinn
haben???
Hallo,
Nachschlag! Oftmals wird der KU eine GewStE abgeben, weil ein Verlust festgestellt und vorgetragen werden kann. Es sollte ja auch Ziel jeden Unternehmens sein irgendwann mal über 2.000 EUR pro Monat zu verdienen…
[USt] Abgabe Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer
Hi !
keine USt-Erklärung/Voranmeldung
Welche Funktion haben dann in der Umsatzsteuererklärung 2005 eigentlich die Zeilen 21 - 25? Sind die dort nur so zum Spass aufgeführt?
Aus § 18 Abs. 3 UStG geht doch auch eindeutig hervor, dass der Unternehmer (und der KU zählt dazu) jährlich die Erklärung abzugeben hat. EIne Befreiungsvorschrift habe ich trotz intensiver Recherche nicht finden können.