[USt] Kleinunternehmerregelung und mehr (lang)

Hallo,

  • Vorgeschichte -
    angenommen, ein Existenzgründer A ist gerade dabei, seine Geschäftsidee zum laufen zu bringen. A schätzt im ersten Jahr die Einnahmen als sehr gering ein. Normalerweise würde A in die Kleinunternehmerregelung fallen und von der Umsatzsteuer befreit sein. Dies findet A im Moment noch gut, da er nur Privatkunden hat und diese sich über die Mwst-Befreiung freuen (Preis kann niedrig gehalten werden).

  • Prinzip verstanden? -
    Ich möchte noch mal sichergehen, dass ich das Prinzip der Umsatzsteuerbefreiung verstanden habe…
    mit Umsatzsteuerbefreiung:

  • Unternehmer berechnet dem Privatkunden 20 Euro, der Kunde zahlt 20 Euro, der Unternehmer bekommt alles

  • der Unternehmer kauft bei einem anderen Unternehmen etwas für 25 Euro, die darin enthaltene Mwst kann er nicht geltend machen, hat er also aus eigener Tasche bezahlt

nicht umsatzsteuerbefreit:

  • Unternehmer berechnet dem Privatkunden 25 Euro, der Kunde zahlt 25 Euro, der Unternehmer muss die enthaltene Mwst an das FA abführen
  • der Unternehmer kauft bei einem anderen Unternehmen etwas für 25 Euro, die darin enthaltene Mwst kann er geltend machen, bekommt sie also wieder

Ich hoffe, das war so weit richtig…

  • Fortsetzung -
    Nun möchte der Unternehmer A eine Servicerufnummer schalten. Die Kunden zahlen pro Minute also einen Betrag (inkl. Mwst) an den Telefonanbieter T. Dieser reicht die Einnahmen an A weiter und behält eine Nutzungsgebühr. Die Vergütung für A wird anscheinend mit Mwst. berechnet. Stimmt es, dass hier der Kontakt Kunde-Unternehmer A keine Rolle spielt, sondern der Unternehmer A steuerlich nur mit dem Telefonanbieter T zu tun hat?
    Das würde bedeuten, dass der Unternehmer A die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen könnte, da er dem Kunden die Mwst. ja nicht erlassen kann.
    Es wäre also ungünstig, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzt, da er so die gezahlte Mwst an den Telefonanbieter nicht geltend machen kann (abgesehen einmal davon, dass ein Telefonanbieter in seinem Vertrag ohnehin die Verpflichtung eingebaut hat, dass die Mwst abgeführt werden muss).

Sehe ich das alles so richtig, oder sind da grundlegende Fehler drin?

Man merkt, ich habe keine Ahnung, daher antwortet bitte so, dass auch ich es verstehen kann :wink:

Gruß
Tato

Stimmt es, dass hier der
Kontakt Kunde-Unternehmer A keine Rolle spielt, sondern der
Unternehmer A steuerlich nur mit dem Telefonanbieter T zu tun
hat?

Hallo,

da sich alles auf die Antwort dieser Frage zuspitzt ist es KEINE steuerliche Frage, sondern eine Frage der Vertragsbeziehung. Da hier keiner die Verträge von 0900 Anbietern en detail vorhersagen kann, wäre das nur das sprichwörtliche stochern im Nebel… Also bleibt dem Unternehmer nur, in seine Verträge selber reinzusehen. Handelt es sich tatsächlich um Gutschriften seitens des Telekomanbieters, könnte man m.E. auch als Kleinunternehmer dem Gutschriftenersteller mitteilen, dass man KU nach § 19 UStG ist und dieser auf der Gutschrift eben keine USt ausweist.

Mfg vom

showbee

Hallo,

Danke für deine Antwort.

Da hier keiner die Verträge von 0900
Anbietern en detail vorhersagen kann

Noch liegt dem Unternehmer dieser Vertrag nicht vor.

Ein Telefonanbieter verlangt ja vom Unternehmer, dass er die Umsatzsteuer an das FA abführt. Angenommen, die Rechnung (frei erfunden) ergibt, dass er brutto 1000 Euro und netto 862 Euro bekommt.
Mal ne ganz dumme Frage: Was bekommt der Unternehmer wirklich und was muss er abführen?

War das andere bezüglich der Kleinunternehmerregelung so richtig?

Gruß
Tato

Hi !

Ein Telefonanbieter verlangt ja vom Unternehmer, dass er die
Umsatzsteuer an das FA abführt.

Nein. Der Telefonanbieter übernimmt nur das Rechnungschreiben für den KU (sog. Gutschriftverfahren). Ist dieser also nicht zum Ausweis der USt berechtigt, teilt er dies mit und der Telefonanbieter wird die USt nicht ausweisen.

War das andere bezüglich der Kleinunternehmerregelung so richtig?

JA. Das Prinzip ist richtig erklärt worden.

BARUL76

.

Hallo,

Danke auch für deine Mühe.

Ein Telefonanbieter verlangt ja vom Unternehmer, dass er die
Umsatzsteuer an das FA abführt.

Nein.

Bei einem Anbieter müsste man folgendes unterschreiben:
3. Umsatzsteuerabfrage
Hiermit erkläre ich / wir, dass ich / wir Unternehmer im Sinne des §2 UstG und zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in einer Rechnung gemäß §14 UstG bin / sind und bezüglich der Umsatzsteuer beim Finanzamt geführt werde / werden. Ferner versichere ich / wir, dass
ich / wir die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführe/n.

Wie das bei den anderen Anbietern aussieht, weiß ich nicht.

Die Frage von eben interessiert mich…
Gehen wir also mal aus, der Unternehmer würde nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen (verzichtet darauf oder liegt über der Grenze). Angenommen, die Rechnung (frei erfunden) ergibt, dass er brutto 1000 Euro und netto 862 Euro bekommt.
Mal ne ganz dumme Frage: Was bekommt der Unternehmer wirklich und was muss er abführen?

War das andere bezüglich der Kleinunternehmerregelung so richtig?

JA. Das Prinzip ist richtig erklärt worden.

*freu*

Gruß
Tato

Angenommen, die Rechnung (frei erfunden)
ergibt, dass er brutto 1000 Euro und netto 862 Euro bekommt.
Mal ne ganz dumme Frage: Was bekommt der Unternehmer wirklich
und was muss er abführen?

Hallo,

ist es denn so schwer? Er bekommt 1000,- und muss die enthaltene Umsatzsteuer abzüglich abzugsfähiger Vorsteuer abführen. Also 138,- minus X gehen an das Finanzamt. Kauft der Unternehmer bspw. einen neuen Computer für 500,- Brutto in dem selben Monat ein, dann sind im Kaufpreis für den Compi auch 69,- Vorsteuer enthalten, also führt er 138 - 69 = 69,-- an das FA ab. Vorsteuer ist bspw. auch in der Telefonrechnung, im Bewirtungsbeleg im Papierkauf etc. drinn…

Mfg vom

showbee