hallo!
Ich habe in einer Rechnung im Jahre 2003 den falschen Ust Satz von 16% brechnet. Ich bin Künstler und habe den ermässigten Steuersatz von 7%.
Bei der BP wurde meine Einnahme/Überschussrechnung geändert
Jetzt rechnet der Prüfer aus dem Brutto die 7% raus…
z.B. hab ich die Rechnungen so geschrieben
Netto: €1000,-
Ust: €160,-
Brutto: 1160,-
Er rechnet jetzt bei der BP
Korrekter netto Betrag: €1084,11
Korekte 7% Ust: €75,89
Brutto: €1160,00
Brutto bleibt gleich… das seh ich ja ein… und somit auch die zu versteuernde Gesammtsumme bei der Est Erklärung
ABER
warum hat er nicht bei der Prüfung die Rechnungen berichtigt? darf er das Netto Honorar einfach ändern?
wäre nicht richtig?:
Netto: 1000,00
Ust: 70,00
Brutto: 1070,00
und die zuviel gezahlte €90,- Ust dann in der Ust Erklärung für 2003 zurückzahlen.
Die erhaltene Vorsteuer von €160,- wurde im Jahr 2003 ans FA überweisen… somit wäre +/- 0 in der Est Erklärung…
Allerdings, wäre in der Est Erklärung für 2003 die zu versteuernde Gesamtsumme weniger… oder seh ich das falsch?!?
was ich wissen will, ist ob ich durch das rausrechnen der 7% mehr Einkommenssteuer zahlen muss…
leider bin ich kein Experte für Steuer-Recht aber aus der Sicht des Finanzamtes ist Netto = Brutto - Steuer das was du Vorschlägst würde bedeuten dass die 90 € aus deiner eigentlichen Rechnung nicht als Einkommen gewertet werden - folglich würde das FA dir Geld schenken!
ob es da rechtliche Tricks oder Abkürzungen gibt - ?? keine Ahnung.
Ich habe gestern beim Sport mit einem richtigen Finanz Experten gesprochen, der hat mich darauf hingewiesen das du den Steuersatz abführen musst den du auf deiner Rechnung ausgewiesen hast (egal ob du zuviel angegeben hast) – ( solltest du weniger ausgewiesen haben als du must z.B. 5% MwSt musst du trotzdem den vorgeschriebenen Satz von 7% abführen, solltest du mehr ausgewiesen haben z.B 20% musst du diesen angegeben Steuersatz auch abführen ) - der Staat gewinnt immer !