Wenn jetzt Ausgabe-Rechnungen und Belege auftauchen,die in das letzte Quartal gehören,können diese im nächsten Quartal verrechnet werden? Oder muß man zwingend eine Berichtigung der letzten Voranmeldung machen?
[USt] Korrektur Umsatzsteuervoranmeldung
Hi !
Das Gesetz ist an dieser Stelle ziemlich eindeutig und fordert die Berichtigung der „alten“ USt-VA.
Bei den Praktikern hat es sich aber durchgesetzt, dass diese Beträge in die „neue“ USt-VA mit aufgenommen werden.
BARUL76
Du meinst,in das nächste Quartal? Und was sagt das FA dazu? Kann es sein,daß diese Ausgaben dann eventuell nicht anerkannt werden und man Ust. zurückzahlen muß?
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