Hallo,
ein Unternehmer verschickt seine Ware an den Endkunden. Der Rechnungsbetrag beinhaltet 16% Mehrwertsteuer auf den Warenpreis. Es ist doch richtig, dass auch 16% der Versandkosten an den Staat abzugeben sind, oder?
Da die DHL Paket-Versandkosten umsatzsteuerbefreit sind, müsste der Unternehmer doch im Grunde entweder die 16% der Versandkosten aus eigener Tasche bezahlen, oder die Versandkosten entsprechend höher dem Kunden anrechnen.
Liege ich damit richtig?
Danke im Voraus und viele Grüße
Alexander Ziegler
Servus Alexander,
es ist jedem Unternehmer, der etwas versendet, freigestellt, wie er die Fakturierung an den Kunden handhaben will.
Wenn eine Sendung z.B. 9,50 € kostet, und er fakturiert Versand 9,50 € plus USt 16% = 11,02 €, hat er daran nichts gewonnen und nichts verloren.
Trotzdem ist diese Fakturierung dann falsch, wenn in seinem Angebot, seinem Katalog oder sonstewo steht (Beispiel): „Bei einem Bestellwert bis 200 € berechnen wir 9,50 € Versandkosten“ und gleichzeitig, an einer anderen Stelle „Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen USt“.
Beiläufig: Der Paketversand mit DHL ist, falls er im Inland stattfindet, nicht USt-befreit. Unser Unternehmer tut gut daran, sich mal bald mit DHL in Verbindung zu setzen, damit er als Vertragskunde richtige Rechnungen bekommt - die kleinen Beträge läppern sich zu einem sichtbaren Wettbewerbsnachteil für ihn.
Und zuletzt: Das erste, was ein Händler machen muß, wenn er seinen Handel anfängt, ist, daß er sich ganz schnell das Rechnen und Denken in Bruttopreisen „incl. USt“ abgewöhnt. Wer nicht unter die Kleinunternehmerbesteuerung fällt, muss ohne USt kalkulieren, sonst gerät er in heilloses Wirrwarr. Der Händler ist bloß der Kassier für die USt, die gehört von vornherein dem Fiskus. In seiner eigenen Denke sollte er sie schnell in eine imaginäre „Finanzkasse“ verbannen, sonst kalkuliert er krumm. Das kann z.B. dann, wenn man am Telefon schnell mal entscheiden muss, welche Konditionen man zugestehen will, zu dummen Ausrutschern führen.
Schöne Grüße
MM
Als Endkunde zu zahlen?
Moin,
Du beschreibst die Unternehmerseite:
Wenn eine Sendung z.B. 9,50 € kostet, und er fakturiert
Versand 9,50 € plus USt 16% = 11,02 €, hat er daran nichts
gewonnen und nichts verloren.
Als Endverbraucher wundere ich mich über (vermeintlich) doppelte USt-Zahlung. Beispiel:
Auf die Ware kommt Porto von beispielsweise EUR 3,90 (entspricht den Porto für das Päckchen, s. http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=3001063&lang=de_DE ). Meiner Erfahrung nach sieht die beigelegte Rechnung folgendermaßen aus:
EUR 100,00 (Ware)
EUR 3,90 (Porto)
EUR 103,90 Summe
EUR 120,52 zu bezahlen
Und damit habe ich 16% USt (zuviel) auf das Porto bezahlt!
Wie kann ich das vermeiden?
Gruß vom Wolf
Servus Wolf,
Wie kann ich das vermeiden?
darf ich ne blöde Antwort geben?: Indem er bei einem Versender kauft, der „versandkostenfrei“ liefert und seine Versandkosten in die Endpreise der Waren einkalkuliert.
Der weniger blöde Hintergrund ist: Als Kunde interessiert es mich überhaupt nicht, ob im Preis, den ich bezahle, Inbound-Callcenter-Gebühren, Lagerarbeiterverschleißgebühren oder irgendwas anderes drin ist. Auch, wie das Verhältnis der fakturierten zu den tatsächlich anfallenden Versandkosten ist, ist bloß dann von Interesse, wenn der Händler dusslig genug ist, sich irgendwo auf die Fakturierung der tatsächlich anfallenden Kosten festzulegen.
Grundsätzlich gilt, daß in dem Moment, wo der Versand unselbständige Nebenleistung wird, keine separate USt-Befreiung mehr gilt - hab jetzt nicht nachgeschaut, ob die Sonderform des Päckchens noch zur befreiten „Briefpost“ oder schon zur nicht mehr befreiten „Paketpost“ gehört.
Schöne Grüße
MM