Ich male mir grade folgenden Sachverhalt aus:
Von einem Lieferanten A (EG-Land) lässt der Großhändler B Ware anliefern. Die Lieferung verzögert sich (Verschulden liegt bei A).
Da Großhändler die Ware für einen wichtigen Kunden bestellt hat, lässt B beim Eintreffen der Ware sofort per Kurierdienst die Ware an seinen Kunden C liefern (damit es schneller geht).
Angenommen B möchte die Kosten für den Kurierdienst seinem Lieferanten A voll in Rechnung stellen.
Erste Überlegung: Die sonstige Leistung (Kurierdienst) wird in Deutschland ausgeführt (Kunde C befindet sich in D)=> also steuerbar und steuerpflichtig nach deutschem UStG.
Wie sieht es allerdings mit dem Gedanken eines echten Schadenersatzes aus? (Ich meine die Weiterberechnung der Kosten für den Kurierdienst)
Könnte auch hinkommem? =>Leistungsaustausch für diese Beförderungsleistung zwischen B und A liegt ja nicht vor!
Würde mich über Ihre Kommentare freuen.
Viele Grüße
Gabriela