[USt] Kosten weiterberechnen=Echter Schadenersatz?

Ich male mir grade folgenden Sachverhalt aus:

Von einem Lieferanten A (EG-Land) lässt der Großhändler B Ware anliefern. Die Lieferung verzögert sich (Verschulden liegt bei A).

Da Großhändler die Ware für einen wichtigen Kunden bestellt hat, lässt B beim Eintreffen der Ware sofort per Kurierdienst die Ware an seinen Kunden C liefern (damit es schneller geht).

Angenommen B möchte die Kosten für den Kurierdienst seinem Lieferanten A voll in Rechnung stellen.

Erste Überlegung: Die sonstige Leistung (Kurierdienst) wird in Deutschland ausgeführt (Kunde C befindet sich in D)=> also steuerbar und steuerpflichtig nach deutschem UStG.

Wie sieht es allerdings mit dem Gedanken eines echten Schadenersatzes aus? (Ich meine die Weiterberechnung der Kosten für den Kurierdienst)
Könnte auch hinkommem? =>Leistungsaustausch für diese Beförderungsleistung zwischen B und A liegt ja nicht vor!

Würde mich über Ihre Kommentare freuen.
Viele Grüße
Gabriela

Hi,

Schadenersatz ist nicht steuerbar!

A bestellt bei B
A verkauft schon an C
B liefert spät, also muss A Expresslieferung an C machen
–> die Mehrkosten für Versand A --> C sind SE aus dem Geschäft A, B

Das hier eine Leistung zwischen A und C, ggf. zwischen A und Post vorliegt ist egal. Die Mehrleistung von A ist der Schaden und der hat nichts mit der Leistung von B an A zu tun!

Mfg vom

showbee