[USt] Künstleragentur: Behandl.Differenz USt-Sätze

Hallo. Folgende Situation:

Eine neu geründete Künstlervermittlung(Musikgruppen) hat mit den Musikern 10% Provision für vermittelte Konzerte vereinbart.
Die Verträge mit den Veranstaltern schließt die Agentur ab und schlägt auf den Gesamtbetrag 16% Mehrwertsteuer- weil eine Vermittlung ja keine künstlerische Tätigkeit ist.

Die Musiker führen aber nur 7% MwSt ab.

Muss die Agentur die Gagen mit 7% auszahlen und bleibt auf der Differenz sitzen? Das wären ja 9% und somit bliebe nur noch 1% von der Provision übrig.

Oder zahlt die Agentur die Gage inkl.16% aus?

Wie wird das gehandhabt?

… und bleibt auf der Differenz sitzen?

Vereinfacht gesagt: Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer kann eigentlich gar nicht auf der MwSt „sitzen bleiben“.

Was er von seinen Kunden an MwSt. eingezogen hat, muss er ans FA abliefern;
was er an MwSt. zahlt, kann er von dem was er abliefern muss, abziehen. Er erhält es also auf diesem Weg zurück.

Gruß JoKu

Hallo. Folgende Situation:

Eine neu geründete Künstlervermittlung(Musikgruppen) hat mit
den Musikern 10% Provision für vermittelte Konzerte
vereinbart.
Die Verträge mit den Veranstaltern schließt die Agentur ab und
schlägt auf den Gesamtbetrag 16% Mehrwertsteuer- weil eine
Vermittlung ja keine künstlerische Tätigkeit ist.

Die Musiker führen aber nur 7% MwSt ab.

Musiker erbringen ja wohl meines Wissens eine sonstige Leistung, mir ist allerdings keine sonstige Leistung bekannt die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Grüße
Chris

Musiker erbringen ja wohl meines Wissens eine sonstige
Leistung, mir ist allerdings keine sonstige Leistung bekannt
die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Hallo,

ein Blick ins Gesetz vermeidet geschwätz: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
§ 12 II Nr. 7 lit. a UStG.

Mfg vom

showbee

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Hallo,

zu solchem Unfug kann es nur kommen, wenn der Veranstalter als Unternehmer mit Bruttopreisen rechnet und nicht wie jeder Unternehmer mit Nettopreisen.

Korrekt wäre es, wenn:

Veranstalter --> Vermittler 1.000 Netto zzgl. 16% = 1.160 Brutto
Vermittler --> Künster davon 10% = 100 zzgl. 7% = 107 Brutto

Nicht falsch, nur dumm wäre es 10% von 1.160 = 116 zzgl. 7% = 124,12 Brutto
zu vereinbaren. Dann hätte man auch gleich einen Provisionssatz von 10,7% vereinbaren können.

ergo: In dem Fall wäre ein kein Problem des Gesetzes sondern ein Unvermögen des kalkulierenden Unternehmers.

Mfg vom

showbee

Korrekt wäre es, wenn:

Veranstalter --> Vermittler 1.000 Netto zzgl. 16% = 1.160
Brutto
Vermittler --> Künster davon 10% = 100 zzgl. 7% = 107
Brutto

Also nochmal zum Mitschreiben:
Veranstalter zahlt an Vermittler 1.000 netto zzgl 16%= 1.160brutto
Vermittler bekommt 10%= 100 netto zzgl. 16% =116 brutto
Künstler bekommen z.B. 5 Musiker: je 200 inkl 7%MwSt, d.h.
186,92netto.

Habe ich das richtig verstanden?

Wieviel muss der Vermittler bei der Umsatzsteuervoranmeldung abühren?

gruß nuru

ein Blick ins Gesetz vermeidet geschwätz:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
§ 12 II Nr. 7 lit. a UStG.

Da hab ich ja mal wieder ordentlich daneben gehauen! Danke für die Info.

Grüße
Chris

Beispielrechnung zum Verständnis

Veranstalter zahlt an Vermittler 1.000 netto zzgl 16%=
1.160brutto
Vermittler bekommt 10%= 100 netto zzgl. 16% =116 brutto
Künstler bekommen z.B. 5 Musiker: je 200 inkl 7%MwSt, d.h.
186,92netto.

Habe ich das richtig verstanden?
Wieviel muss der Vermittler bei der Umsatzsteuervoranmeldung
abühren?

Hallo,

weiss nicht wie man es versteht, auf jeden fall muss ein unternehmer immer die erhaltene ust abführen und kann gezahlte ust als vorsteuer absetzen. insoweit ihre 3 punkte oben nicht ganz zusammenpassen (warum bekommt vermittler 2x geld) bzw. nicht eindeutig sind (von wem bekommt der künstler das geld) kann die frage nicht beantwortet werden.

normalerweise kenn ich dass so:

  • veranstalter organisiert alles
  • veranstalter zahlt künstler
  • veranstalter läßt via vermittler karten verkaufen

bsp.

  • veranstalter plant 1.000 tickets zu 20,-- Euro Bruttopreis an Endverbraucher
  • künstler sollen 5.000 Euro Netto bekommen
  • vermittler erhält 5% provision für verkaufte tickets

lösung -->

vermittler verkauft also 1.000 x 20,- = 20.000 Euro Brutto. diese 20.000 sind die „bruttoeinnahmen“ des veranstalters. der veranstalter zahlt auch nur 7% ust, weshalb es also ein nettobetrag von 18.639,33 zzgl. 1360,67 USt ist.

der vermittler bekommt 5% von 18.639,33 = 931,96 zzgl. 16% ust = 1.081,09 brutto incl. 149,12 USt

die künstler werden vom veranstalter bezahlt und erhalten 5.000 zzgl. 7% = 350,- = 5.350 brutto

wenn man nun davon ausgeht, das künstler, veranstalter und vermittler sonst keinerlei ust und vost beträge haben ergeben sich folgende zahllasten:

künstler: ust 350,- abzgl. vost 0,- = 350,-- an das FA
veranstalter: ust 1.360,67 USt abzgl. VoSt 350,-- + 149,12 = 861,55 an das FA
vermittler: ust 149,12 abzgl. vost 0,- = 149,12 an das FA

so.

mfg vom

showbee