Beispielrechnung zum Verständnis
Veranstalter zahlt an Vermittler 1.000 netto zzgl 16%=
1.160brutto
Vermittler bekommt 10%= 100 netto zzgl. 16% =116 brutto
Künstler bekommen z.B. 5 Musiker: je 200 inkl 7%MwSt, d.h.
186,92netto.
Habe ich das richtig verstanden?
Wieviel muss der Vermittler bei der Umsatzsteuervoranmeldung
abühren?
Hallo,
weiss nicht wie man es versteht, auf jeden fall muss ein unternehmer immer die erhaltene ust abführen und kann gezahlte ust als vorsteuer absetzen. insoweit ihre 3 punkte oben nicht ganz zusammenpassen (warum bekommt vermittler 2x geld) bzw. nicht eindeutig sind (von wem bekommt der künstler das geld) kann die frage nicht beantwortet werden.
normalerweise kenn ich dass so:
- veranstalter organisiert alles
- veranstalter zahlt künstler
- veranstalter läßt via vermittler karten verkaufen
bsp.
- veranstalter plant 1.000 tickets zu 20,-- Euro Bruttopreis an Endverbraucher
- künstler sollen 5.000 Euro Netto bekommen
- vermittler erhält 5% provision für verkaufte tickets
lösung -->
vermittler verkauft also 1.000 x 20,- = 20.000 Euro Brutto. diese 20.000 sind die „bruttoeinnahmen“ des veranstalters. der veranstalter zahlt auch nur 7% ust, weshalb es also ein nettobetrag von 18.639,33 zzgl. 1360,67 USt ist.
der vermittler bekommt 5% von 18.639,33 = 931,96 zzgl. 16% ust = 1.081,09 brutto incl. 149,12 USt
die künstler werden vom veranstalter bezahlt und erhalten 5.000 zzgl. 7% = 350,- = 5.350 brutto
wenn man nun davon ausgeht, das künstler, veranstalter und vermittler sonst keinerlei ust und vost beträge haben ergeben sich folgende zahllasten:
künstler: ust 350,- abzgl. vost 0,- = 350,-- an das FA
veranstalter: ust 1.360,67 USt abzgl. VoSt 350,-- + 149,12 = 861,55 an das FA
vermittler: ust 149,12 abzgl. vost 0,- = 149,12 an das FA
so.
mfg vom
showbee