Hallo Experten,
eine (Bau-)Leistung wird 2006 begonnen und 2007 fertigsgestellt und abgerechnet. Wie würde sich da die ab 1.1.07 geplante Erhöhung der MWSt auswirken? Wäre sie (+3%) für den ganzen Rechnungsbetrag zu entrichten oder nur für den Leistungsanteil, der nach dem 1.1.2007 erbracht wurde?
Danke für die Auskünfte.
Wolfgang D.
Lt. momentaner Gesetzeslage ist die Leistung die in 2006 erbracht wird nach dem alten und die in 2007 erbracht wird nach dem neuen Steuersatz abzurechnen.
Servus Wolfgang,
handelt es sich um eine einheitliche Leistung?
Beispiel beim Häuslesbauer: Wenn die Leistung „Schlüsselfertiges EFH“ heißt, muss sie dem Umsatzsteuersatz unterworfen werden, der im Zeitpunkt der Bauabnahme (= Leistung vertragsgemäß erbracht) gilt - unabhängig davon, wie eventuelle Anzahlungen („Fertigstellung Kellerdecke - Rohbau - Dach…“) definiert worden sind.
Wenn „Erstellung eines Kellers“ eine selbständige Leistung ist - separat beauftragt, vereinbart, erbracht, abgenommen - ists egal, was mit der USt passiert, wenn andere selbständige Leistungen am gleichen Objekt erbracht sind.
Schöne Grüße
MM