Hallo,
gibt es eine Vereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlande, wonach man sich als deutscher Unternehmer, obwohl der Ort der Leistung in NL liegt, nicht dort registrieren lassen muss? Bei der erbrachten Leistung handelt es sich um Bauleistungen an Gebäuden. Nach dt. Recht ist der Ort dort, wo das Gebäude liegt - in NL. Nachdem was ich mal gelernt habe, muss sich der dt. Unternehmer nun in den NL ust-lich registrieren lassen u. niederländische USt in Rechnung stellen, wenn der Umsatz dort steuerpflichtig ist. Kenne mich aber nicht mit niederländischem Recht aus. Habe von einer Vereinbarung zwischen den beiden Staaten gehört, die besagt, dass eine Registrierung unterbleiben kann. Kann das sein? Habe im Internet nichst dazu gefunden. Wer könnte mir hierzu evtl. (IN DEUTSCHER SPRACHE!!!) Auskunft geben?
BTW auf Bauleistungen in NL
Servus,
wenn der Auftraggeber ein in den NL BTW-pflichtiger Unternehmer ist, braucht sich der deutsche Auftragnehmer nicht in den NL steuerlich erfassen zu lassen. Er weist dann keine BTW aus, sondern gibt auf der Rechnung die USt-Identifikationsnummern von sich selbst und vom Auftraggeber an, verweist auf Reverse Charge („BTW verlegd Art. 12.3 WOB“ als Generalunternehmer, als Subunternehmer Art. 12.4 WOB) und nimmt die in den NL bewirkten Umsätze in seine Zusammenfassende Meldung auf.
Wenn der Auftraggeber kein in den NL BTW-pflichtiger Unternehmer ist (= Privatperson oder Unternehmer aus einem anderen Land), muss sich der deutsche Auftragnehmer zur BTW erfassen lassen und 21% BTW fakturieren und (abzüglich Vorsteuer) abführen.
Die Erfassung zur BTW erfolgt bei:
Belastingdienst/Limburg/Kantoor Buitenland
Kloosterweg 22,
Postbus 2865
NL-6401 DJ Heerlen
Tel: +31-555385385
Schöne Grüße
Dä Blumepeder