Hallo,
ein von der UST befreiter Kleinunternehmer aus Deutschland schreibt eine Rechnung über eine Dienstleistung nach Irland. Bisher wurde immer ein Vermerk (USt-frei gem. § 19 Abs.1 UStG) auf die RG geschrieben. Muss das ins Englische übersetzt werden, damit dort nicht versteuert wird?
der deutsche Vermerk ist falsch. Die Leistung ist nicht umsatzsteuerfrei. Es wird auf die Leistung keine USt erhoben.
Richtig würde er heißen „Kein Ausweis von USt wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG“.
Ein möglicherweise nicht richtiger, aber immerhin verständlicher englischer Text wäre: „VAT is not shown on this bill according to art. 24 al. 5 of the 6th VAT directive from May 17th, 1977“
Das ist nach wie vor ein Problem: Amtssprache der EU ist nur
Französich und Englisch…
Hallo,
ne, das ist Quatsch! Die EG in der EU ist so pluralistisch, dass
sogar maltesisch und gälisch Amtssprachen sind. Das wird in der EG
natürlich auch durch Verordnung geregelt. Ein Blick ins Gesetz
vermeidet geschwätz:
Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft, Abl. Nr. 017 vom 06.10.1958 S. 0385 - 0386,
i.d.akt. Fassung!
Um auch noch eine direkte Antwort auf die Frage zu geben. Es ist nicht notwendig, die gesamte Rechnung oder Teile davon in eine andere Sprache zu übersetzen.
Sollte eine Übersetzung von gefordert werden, so hat diese der Rechnungsempfänger zu veranlassen. Anderes würde nur gelten, wenn sich vorher per Vertrag auf eine Rechnung in englischer Sprache ODER eine Übersetzung geeinigt wurde.