[USt] Lieferung nach IRL - Rechnung auf Englisch?

Hallo,
ein von der UST befreiter Kleinunternehmer aus Deutschland schreibt eine Rechnung über eine Dienstleistung nach Irland. Bisher wurde immer ein Vermerk (USt-frei gem. § 19 Abs.1 UStG) auf die RG geschrieben. Muss das ins Englische übersetzt werden, damit dort nicht versteuert wird?

Danke im Voraus

Na, da wollen wir doch hoffen, dass er nicht auch nach
Swasiland http://de.wikipedia.org/wiki/Swasiland

oder womöglich Kiribati http://de.wikipedia.org/wiki/Kiribati
liefert, da müsste er noch viel mehr Sprachen beherrschen…

BTW: Ich glaube nicht, dass ein Engländer auf die Idee kommen würde, solch einen Satz ins Deutsche zu übersetzen, wenn er hierher liefern würde.

Gruß

der Petz

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Das ist nach wie vor ein Problem: Amtssprache der EU ist nur Französich und Englisch…

Hallo,

der deutsche Vermerk ist falsch. Die Leistung ist nicht umsatzsteuerfrei. Es wird auf die Leistung keine USt erhoben.

Richtig würde er heißen „Kein Ausweis von USt wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG“.

Ein möglicherweise nicht richtiger, aber immerhin verständlicher englischer Text wäre: „VAT is not shown on this bill according to art. 24 al. 5 of the 6th VAT directive from May 17th, 1977“

Schöne Grüße

MM

Das ist nach wie vor ein Problem: Amtssprache der EU ist nur
Französich und Englisch…

Hallo,

ne, das ist Quatsch! Die EG in der EU ist so pluralistisch, dass
sogar maltesisch und gälisch Amtssprachen sind. Das wird in der EG
natürlich auch durch Verordnung geregelt. Ein Blick ins Gesetz
vermeidet geschwätz:

Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft, Abl. Nr. 017 vom 06.10.1958 S. 0385 - 0386,
i.d.akt. Fassung!

Guck hier: http://europa.eu/abc/european_countries/languages/
index_de.htm

Mfg vom

showbee

keine Übersetzung notwendig
Hi !

Um auch noch eine direkte Antwort auf die Frage zu geben. Es ist nicht notwendig, die gesamte Rechnung oder Teile davon in eine andere Sprache zu übersetzen.

Sollte eine Übersetzung von gefordert werden, so hat diese der Rechnungsempfänger zu veranlassen. Anderes würde nur gelten, wenn sich vorher per Vertrag auf eine Rechnung in englischer Sprache ODER eine Übersetzung geeinigt wurde.

BARUL76

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