jemand mit Ahnung von Steuern erzählt mir folgendes:
Du (Endverbraucher) bestellst in einem Internetshop jetzt Ware. Du erhälst als Erstbesteller eine Rechnung mit 16% MwSt.
Du zahlst diesen Betrag.
Du erhälst eine Mitteilung vom Shop, daß die Ware leider doch in 2007 erst ankommt. Die sagen, da die Rechnung in 2006 erstellt und bezahlt wurde, bleibt der Betrag unverändert mit 16% besteuert, auch wenn die Ware erst 2007 geliefert werden kann.
Da das gegen alles verstößt, was ich je geglaubt habe, über so etwas zu wissen, steht die Frage im Raum - stimmt das?
Gruß
MM
das Störgefühl, das du hast, ist richtig, wenn es so ist, wie es im Sachverhalt steht.
Vermutlich ist es aber so, dass der Preis (beispielsweise) 116 Euro als Festpreis gelten sollte. Soll heißen, das ist der Preis, zu dem der Artikel inkl. MwSt. an den Endverbraucher verkauft wurde.
Für den Endverbraucher ändert sich in so einem Fall nicht wirklich was. Der Verkäufer hat jetzt nur weniger an dem Artikel verdient, als ursprünglich vorgesehen, denn folgendes passiert:
116 ist das Entgelt, dass der Leistungsempfänger, also der Endverbraucher aufgewandt hat.
Hiervon wird - im Januar als Zeitpunkt der Lieferung - die dann gültige Umsatzsteuer i.H.v. 19 % abgezogen:
116,00/1,19= rund 97,50
Umsatzsteuer beträgt jetzt 18,50 statt vorher 16,00
Der Netto-Verkaufspreis beträgt jetzt 97,50 statt 100,00.
Hilft das?
Es grüßt
Berta
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Du (Endverbraucher) bestellst in einem Internetshop jetzt
Ware. Du erhälst als Erstbesteller eine Rechnung mit 16% MwSt.
Du zahlst diesen Betrag.
Du erhälst eine Mitteilung vom Shop, daß die Ware leider doch
in 2007 erst ankommt. Die sagen, da die Rechnung in 2006
erstellt und bezahlt wurde, bleibt der Betrag unverändert mit
16% besteuert, auch wenn die Ware erst 2007 geliefert werden
kann.
…wo ist das Problem? Der Kunde bekommt die Ware zum vereinbarten Preis geliefert. Ist doch o.k.
Oder fragst du was aus Sicht des Verkäufers zu beachten ist?
Der schuldet 19% Umsatzsteuer, da die Lieferung erst in 2007 erfolgt und die richtige Steuer wird vom Bruttobetrag rausgerechnet.
Hi,
danke für die Tipps an alle, mein Bekannter hat sich nach Konsultation der IHK nun mit eingezogenem Schwanz zurückgezogen.
Wie wird sich den ein seriöser Shop Betreiber einem Privatkunden gegenüber verhalten, der im heute aktuellen Shop bestellt hat, 16 % wird dort noch genannt, und der Shopbetreiber, der die Bestellung bekommt, kann jetzt schon sehen, daß eine Lieferung in 2006 nicht mehr erfolgen kann?
AB mit 19%, oder Rückfrage was gewünscht. Sicher ist hier ein gewaltiges Abmahnpotential vorhanden.
Danke und schon mal FF
MM
Wie wird sich den ein seriöser Shop Betreiber einem
Privatkunden gegenüber verhalten, der im heute aktuellen Shop
bestellt hat, 16 % wird dort noch genannt, und der
Shopbetreiber, der die Bestellung bekommt, kann jetzt schon
sehen, daß eine Lieferung in 2006 nicht mehr erfolgen kann?
Hallo,
ein Shopbetreiber muss halt kalkulieren. Verkauft er nur oder überwiegend an Private, die nur der Bruttopreis interessiert, muss er also umkalkulieren. Ab dem Datum, ab dem Leistung nur noch 2007 möglich ist, muss er eben die 19% auf seinen kalkulierten Nettoverkaufspreis aufschlagen. Ansonsten macht er ja weniger Gewinn bzw. sogar Verlust.
Die Preise müssen also in dem Fall effektiv vor dem 01.01. angehoben werden. Ist ja auch keine Seltenheit. Muss auch so sein, um Transparenz zu gewährleisten. Wahlweise könnte man auch mit jedem Käufer eine Klausel vereinbaren, dass bei Lieferung/Leistung in 2007 der Preis sich um die Höhe der USt erhöht. Das geht aber nur Einzelvertraglich (bsp. Email-Rückfrage nebst Bestätigung), aber nicht via AGB.