Hallo,
nehmen wir an, eine Person arbeitet in einer 50% Festanstellung (Lohnsteuerkarte, Bezahlung nach BAT 2A).
Zusätzlich arbeitet die Person teilweise bzw. unregelmäßig als Freiberufler und stellt hierfür im Jahr 2005 Rechnungen in Höhe von ca. 1500 Euro aus.
Im Jahr 2006 kommt nun ein freiberuflicher Vertrag hinzu, welcher einen Gesamtbetrag von ca. 50.000 ausweist (im Vertrag als „inkl. UmSt“ ausgegeben) und für die Zeit vom 15. Juli 2006 bis 30. November 2007 festgesetzt ist. Der Gesamtbetrag wird in Einzelrechnungen monatlich mit ca. 3000 Euro ausbezahlt.
Im Jahr 2006 wachsen somit die freiberuflichen Einnahmen auf ca. 17.000 Euro an. In 2007 werden es ca. 35.000 Euro sein. In 2008 wird alles wieder deutlich sinken, da der Freiberuf-Vertrag Ende 2007 ausläuft.
Fragen:
- Fällt diese Person unter die Kleinunternehmerreglung bzgl. Umsatzsteuer??
- Wenn ja: Ist es möglich die Umsatzsteuer einfach auf den monatlich gestellten Rechnungen (ca. 3000 Euro) nicht anzugeben, obwohl im Vertrag der freiberuflichen Tätigkeit etwas von „inkl. UmSt“ steht?
Danke für eine Einschätzung! marc