Hallo,
ich werde als Privatmensch, also Nicht-Unternehmer wohnhaft in der Schweiz meinem ehemaligen Arbeitgeber in Deutschland eine Beratungsleistung in Deutschland erbringen. Wie muss meine Rechnung an die deutsche GmbH steuerrechtlich aussehen? Mit oder ohne deutscher USt oder geht auch „Reverse charge“ 13b? Zudem wie und wo muss ich das einkommenssteuerlich angeben? In der Schweiz oder DE?
Vielen Dank schon mal für Eure Expertenmeinungen!
Hallo
Also diese Sachlage müsste man wohl ganz im Einzelfall genau anschauen und am besten direkt mit den Behören klären, insbesondere mit der der Einkommensbesteuerung.
Bei der Mehrwertsteuer scheint mir das Empfängerortsprinzip zum Tragen zu kommen, sprich es gilt die Leistung mit der deutschen USt zu versteuern und nicht mit der Schweizer MwSt. Wie es in Deutschland gehandhabt ist und genau abgerechnet werden muss und kann, muss dort geklärt werden (ebenso Reverse charge 13b - sagt mir nichts).
Wenn in der Schweiz Wohnsitz genommen wird, wird wohl auch das gesamte Einkommen in der Schweiz steuerpflichtig. Es muss aber in einzelnen Fall geklärt werden, wie das mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gehandhabt wird.
Gruss,
mirti