Hallo, Michael!
Bereits in den USA, der Wiege von McDonald´s, gehört die Frage dazu:
For here or to go?
In Deutschland wird diese AUCH gestellt, um festzulegen welcher USt-Satz zur Anwendung kommt.
16% bei Verzehr im Restaurant und 7%, wenn man den Hamburger mitnimmt.
McDonald´s macht keinen Preisunterschied, deshalb verdient McDonald´s mehr an Kunden, die ihre Hamburger mitnehmen und nicht sofort im Restaurant essen - NICHT nur wegen der niedrigeren USt, sondern auch weil diese Draussen-Esser ja nicht die Sitzplätze im Restaurant belegen.
Es wurde übrigens schon gegen McDonald´s bzw. gegen einige Franchisenehmer ermittelt, weil die Antwort auf die Frage „für hier oder zum Mitnehmen“ oft falsch in die Kasse getippt wurde (also „to go“ = 7%) und damit ein Umsatzsteuer-Straftatbestand geschaffen wurde.
Kleine Imbissbuden in Deutschland handeln übrigens mit dem Finanzamt einen Prozentsatz aus, den sie von ihrem gesamten Umsatz nur mit 7% USt berechnen, um der Mitnahme der Draussen-Esser umsatzsteuerlich zu entsprechen.
Für Großunternehmen wie McDonald´s-Restaurants geht das aber nicht.
WB