soweit ich verstanden habe, muss ein Unternehmer am Ende nur den Betrag an Umsatzsteuer abführen, den er einem Produkt an Wert beigefügt hat.
Aber gilt das auch für Hilfsmittel? Ein Unternehmer kauft z.B. ein Werkzeug zur Herstellung eines Produktes. Wenn er für das Produkt (das er komplett alleine hergestellt hat) die 19% USt abführt, darf er dann die gezahlte USt für das Werkzeug, das er dafür gebraucht hat, als Vorsteuer geltend machen? Es handelt sich ja dabei nicht um das selbe Produkt bzw. eigentlich ist ja der Hersteller der Endverbraucher für das Werkzeug…
Wenn ein Unternehmer (kein Kleinunternehmer)
z. B. Papier mit chinesischen Schriftzeichen bemalt, darf er die gezahlte USt. für Papier, Pinsel, Pinselreiniger, Farbe usw. als Vorsteuer geltend machen.
Das gilt auch für die Staffelei, auf der das Papier eingspannt wird.
Sogar wenn die Staffelei (weil über 410€ netto) über X Jahre abgeschrieben wird, wird die dafür gezahlte USt. im Monat der Anschaffung als Vorsteuer geltend gemacht.
Kleinunternehmer heißt aber doch nicht, dass der keine USt zahlt. Soweit ich weiß, ist die Befreiung von der USt nur eine OPTION für Kleinunternehmer. Falls der Kleinunternehmer also von dieser Option keinen Gebrauch macht und USt abführt, dann trifft das Gesagte also auch auf ihn zu?
Umgekehrt, von Grunde her ist man Kleinunternehmer, wenn man die Voraussetzungen des § 19 Umsatzsteuergesetz erfüllt. Man kann nun wählen, dass man auf diese Regelung verzichtet. In dem Fall wird der Kleinunternehmer zum Regelbesteuerer.