Hallo,
muss eine Mietrechnung, deren Mietzeitraum sich bspw. vom 14.12.06-13.01.07 erstreckt gesplittet werden?
Abrechnung bis 31.12.06 mit 16% MWST, Weiterberechnung bis zum 12.01.07 mit 19% MWST?
Bleibt das dem Unternehmen überlassen wie abgerechnet wird, oder gibt es da Vorschriften im Steuerrecht?
Vielen Dank
schuh