Hallo zusammen,
vor längerer Zeit wurde einem ehemaligen Arbeitgeber ein Dienst erwiesen und vereinbarungsgemäß eine Rechnung darüber gestellt. Der Rechnungssteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, verfüge über kein Gewerbe, sondern ist lediglich Arbeitnehmer. Die Einnahmen wurden bei der Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angegeben, das Finanzamt hat dies mitsamt Rechnung akzeptiert.
Über ein Jahr später teilt der ehemalige Arbeitgeber teilt mit, die Rechnung sei fehlerhaft, würde vom Finanzamt nicht anerkannt und ein neue müsse her. Und zwar fehlen die Steuernummer und der Hinweis „Umsatzsteuer wird nich berechnet, da Kleinunternehmer nach §19 UStG“.
Mehrere Fragen drängen sich auf:
- Darf der Rechnungssteller jetzt - nachdem er die Rechnung seinem Finanzamt schon gegeben hat - diese überhaupt noch ändern?
- Ist er überhaupt Kleinunternehmer i.S.d. UStG, da er gar kein Gewerbe angemeldet hat?
- Kann eine Steuernummer als Arbeitnehmer überhaupt angegeben werden?
Ich freue mich, wenn Ihr für ein wenig Erhellung sorgt!
Gruß
K.