Guten Abend, ich bin ein bißchen ratlos - hier meine Fragen:
Müssen Heilpraktiker auf ihren Rechnungen Steuernummern angeben?
Und wenn NEIN: müssen sie sie angeben, wenn es sich um eine Rechnung
für Unterricht handelt?
Ich weiß nur dass HPs umsatzsteuerbefreit sind - von Privilegien in
der Rechnungsstellung habe ich noch nie gehört.
Müssen Heilpraktiker auf ihren Rechnungen Steuernummern
angeben?
…
Ich weiß nur dass HPs umsatzsteuerbefreit sind - von
Privilegien in
der Rechnungsstellung habe ich noch nie gehört.
Hallo,
ja und korrekt!
Die Pflicht ergibt sich für alle Unternehmer aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine Ausnahme für Unternehmer, die umsatzsteuerfreie Umsätze erbringen gibt es NICHT. Insoweit erübrigt sich die Hilfsfrage!
Das gilt jedoch nur, wenn die Rechnung an einen Unternehmer im
Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt wird.
Rechnungen an Privatpersonen / Patienten können auch ohne
Steuernummer gefertigt werden.
hi,
und woraus soll sich das ergeben??? § 14 UStG und §§ 31 UStDV sagen nichts. Klar ist der Zweck der Angabe ggü. Nichtunternehmern nicht erreichbar, dann könnte man aber auch USt-freie U bzw. KU ausnehmen… m.E. ist jede Rng (außer Kleinbetrag) mit UStID/StNr auszustellen!
das ich kein Freund von Richtlinien bin, ist ja klar… aber
„185. Pflichtangaben in der Rechnung
(1) 1 § 14 Abs. 4 und § 14 a UStG gelten nur für Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere Leistungsempfänger, die in § 14 a UStG bezeichnet sind. …“
ich stell mir doch glatt die Frage, wie denn nach dieser Aussage eine Rechnung an Private auszusehen hat? Muss ja nichtmal der leistende Unternehmer verzeichnet werden? Wenn ich also als leistender Unternehmer einem privaten einen Laptop verkaufe, muss ich dem „nichts“ auf die Rechnung schreiben. Nichtmal USt? Was macht der arme Kerl mit so einem Wisch? Werbungskostenabzug adé?! Naja, richtig, sind nur USt-Pflichten, aber sollte nicht die Steuerrechtsordnung insoweit einheitlich sein, dass wen etwas von einem gefordert wird (Nachweis von wem Leistung kam und wie Leistung heisst für WK Abzug), dass man dann diese Angabe auch zur Pflicht für den anderen macht?
Für mich ist diese Aussage in UStR 185 I S. 1 schlicht einfach quatsch!
Die Richtlinie ist eindeutig, auch wenn Sie die für Quatsch
halten.
Hallo!
und wie siehts mit der Angabe des Leistenden Unternehmers aus? Auch freigestellt? Wie verträgt sich das mit der 6. EGRL? Hab die gerade nicht parat, aber mir kommts dennoch spanisch vor.
Soll ein Unternehmer also eine Rechnung ausstellen:
„keine Adresse, etwas verkauft für 1.000 Euro“
Wasn Blödsinn?
M.E. ist die Verwaltungsanweisung hier auch nicht mehr Gesetzeskonform. Da verlangt das Amt einfach weniger als das Gesetz! Wo kommen wir denn da hin? Wie war das mit der Bindung ans Gesetz der Verwaltung?