Hi all,
mein ‚Stromlieferant‘ hat mir im Dez eine Rechnung geschickt, auf der 1. Stromkosten gelistet sind, 2. die Stromsteuer, und 3. 16% Mehrwertsteuer auf die Summe der beiden obigen Punkte.
Kann das rechtens sein, dass auf eine Steuer zusätzlich 16% MwSt draufgerechnet werden? Ok, wenn’s falsch ist, habe ich ganze €4 zu viel gezahlt. Aber wenn man das mal auf alle Kunden hochrechnet…
Anyway, meine Frage: Fällt auf Steuern je MwSt an? Fällt auf die Stromsteuer MwSt an?
Danke an alle,
gruss, isabel
Kann das rechtens sein, dass auf eine Steuer zusätzlich 16%
MwSt draufgerechnet werden? Ok, wenn’s falsch ist, habe ich
ganze €4 zu viel gezahlt. Aber wenn man das mal auf alle
Kunden hochrechnet…
Hallo,
das ist natürlich richtig! Sie zahlen ja auch auf Kaffee,- Mineralöl-, Branntwein-, Bier-, und Sektsteuer nochmals oben drauf die USt. Genauso könnte man auch sagen, kalkulieren natürlich die Unternehmer deren Ertragsteuerlasten (Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer) in die Preise ein und darauf zahlen Sie auch USt!
That’s life!
der showbee
Servus Isabel,
showbee hats Dir schon auseinanderklamüsert - hier noch eine grobschlächtige Sache dazu, zur Erläuterung des Prinzips:
Bemessungsgrundlage für die USt ist immer das, was der Leistungsempfänger (= Kunde) zahlt, ausgenommen die USt selber. Sie wird also nicht von einem ursprünglichen Netto „obendrauf“ gerechnet, sondern das USt-pflichtige (Netto-)Entgelt wird vom Endpreis runtergerechnet. So kommt es, dass in der Bemessungsgrundlage für die USt schon haufenweise Steuern drin sind:
Mineralöl-, Branntwein-, Schaumwein-, Tabaksteuer; „Ökosteuer“; Lohnsteuer auf die Arbeitslöhne; Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Unternehmens, von dem die Ware verkauft wird; Grundsteuer beim Kauf in einem Ladengeschäft; Schankerlaubnissteuer in der Gaststätte und Vergnügungsteuer in der Videoshow; und natürlich auch die ESt, die der Käufer auf die Mittel bezahlt hat, von denen er die Ware kauft usw. usw. - die USt kommt immer zuletzt.
Schöne Grüße
MM