Hallo miteinander,
Firma A verkauft an Firma B „Zeitschrift mit CD“ mit einem USt.-Satz von 16%.
Bei einer USt.-Prüfung in Firma A kommt das zuständige Finanzamt zu dem Ergebnis, dass die Zeitschrift die Hauptleistung ist und legt einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% fest.
Firma A muss nun die USt korrigieren und tut das gegenüber Firma B durch einen Verweis auf §17 UStG. Dabei wird der Bruttobetrag belassen und eine Umberechnung der anleitigen Umsatzsteuer getan.
Im Ergebnis hat Firma B einen erhöhten Netto-Preis, also eine nachträgliche Preiserhöhung.
Ist das Verhalten der Firma A korrekt?
Ist das Verhalten der Firma A korrekt?
Hallo,
das haengt davon ab, was vereinbart wurde! Haben die Unternehmer einen Bruttoverkaufspreis vereinbart und war ihnen die Umsatzsteuer nur nebensächlich, ist es korrekt.
Bsp. „Ich kaufe die Zeitschrift mit CD für 5,-- EUR“
Oder hatten sie Nettoverkaufspreis vereinbart, dann war Vorsteuerabzug mit Vertragsvereinbarung und eine Änderung des Nettopreises wäre Vertragsänderung und nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich.
Bsp. „Ich kaufe die Zeitschrift mit CD für 4,31 EUR zzgl. USt = 5,-- EUR“
Also ein Fall der Vertragsauslegung. Für 1. spricht, wenn die Zeitschrift nur ab und an gekauft wird. Für 2. spricht, wenn der Käufer Wiederverkäufer von Zeitschriften ist.
Mfg vom
showbee