[USt] Nachweise für EG-Lieferungen

Hallo,

welche Nachweise benötigt ein Unternehmen für Lieferungen nach §6a UstG (EG-Länder), damit man die Rechnungen ohne Ust ausstellen darf?

Ich finde jede Menge Paragraphen, wie Ausfuhrnachweise für Lieferungen nach §6 UstG (Drittlandslieferungen) aussehen müssen.

Reicht bei EG-Lieferungen vieleicht die Ust-Ident-Nr. da alle Warenströme doch heutzutage durch die Zusammenfassende Meldung abgeglichen werden?

Von Speditionsseite heißt es, das man für EG-Lieferungen gar keinen Nachweis mehr benötigt.

Ich hoffe Ihr könnt mir bei dieser Frage weiterhelfen!

Vielen Dank!

Gruß

Ingo

Hallo Ingo,

die Auskunft der Spedition ist nicht richtig. Letztendlich musst Du beweisen können das die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen erfüllt sind.

Voraussetzungen sind:

  • Vorliegen einer gültigen UST-ID
  • Verbringen der Ware von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat

D.h. in Deinem Fall

a) die vom Kunden mitgeteilte UST-ID beim BfF prüfen und die Gültigkeit schriftlich bestätigen lassen. Geht alles bereits online, habe aber leider den passenden link nicht gefunden.
b) Rechnungsanschrift muss zu der beim BfF hinterlegten Adresse passen
c) Wenn Du per Spedition oder UPS verschickst solltest brauchst und bekommst Du zu Beweiszwecken einen Verbringungsnachweis. Der kann unterschiedlich aussehen. Nur so kannst Du im Zweifel auch nachweisen das die Ware das Inland tatsächlich verlassen hat.

Auszug aus § 17 UStDV:

In den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, soll der Unternehmer den Nachweis hierüber wie folgt führen:

  1. durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a des Gesetzes),

  2. durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt, insbesondere Lieferschein,

  3. durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten sowie

  4. in den Fällen der Beförderung des Gegenstands durch den Abnehmer durch eine Versicherung des Abnehmers oder seines Beauftragten, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern.

Gruß

Alex

Auszug aus § 17 UStDV:

^^ sorry. ich mein natürlich § 17a UStDV…

Grüsse
Alex

Vielen Dank Alex.

Also im Klartext, es werden ähnliche Belege, wie bei den Ausfuhrnachweisen benötigt und die Speditionen machen sich das ganze zu einfach.

Gruß

Ingo

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Servus Ingo,

von unserer Spedition kriege ich nicht bloß für innergemeinschaftliche, sondern sogar für innerdeutsche Lieferungen einen Verbringungsnachweis, nämlich die Rechnung, auf der schlicht draufsteht, was von wo nach wo transportiert worden ist.

Die Zuordnung per Auftrag, Lieferschein, Rechnung besorge ich selber: Im Ergebnis liegt dann die ganze zitierte Latte vor.

Die einzigen Sendungen, die problematisch sind, sind Briefe und Päckchen. Selbst beim gewöhnlichen Postpaket ist der Verbringungsnachweis dadurch geführt, dass es zu diesem Paket einen Paketschein gibt. DHL arbeitet hier durchaus nicht schlampig, wenn bloß für Exportlieferungen die Verbringung explizit bestätigt wird; für den Nachweis der Beförderung bei innergemeinschaftlicher Lieferung gibt es keine Formvorschrift - er muss bloß geführt werden.

Schöne Grüße

MM