nehmen wir einmal an, dass sich ein Kleingewerbetreibender (freiwillig die Besteuerung ausgewählt) am Jahresende mit der Umsatzsteuererklärung rumärgern muss.
Er füllt alles so aus, wie es den Anforderungen entspricht bzw. wie es in diversen Anleitungen steht (inkl. der bereits entrichteten/erhaltenen Steuerbeträge).
Er gibt dann die gesammten Unterlagen beim Finanzamt ab und bekommt daraufhin eine Meldung, dass Umsatzsteuer nachzuzahlen sei.
Hat er hier eine Möglichkeit, Einspruch einzulegen? Das Finanzamt gibt ja nur einen Betrag bekannt und nicht, wie dieser sich zusammensetzt.
Kann das Finanzamt hier willkürlich erworbene Gegenstände, die man für die Erbringung der Dienstleistung benötigt, als Privatausgaben umbuchen um sie somit nicht steuerlich geltend zu lassen?
Welche Möglichkeit hätte man hier, falls solch ein Fall einmal einem guten Freund passieren würde? Und der ggf. schon eine Mahnung erhalten hätte!
nehmen wir einmal an, dass sich ein Kleingewerbetreibender
(freiwillig die Besteuerung ausgewählt)
Dafür sollte er schon mal gute Gründe haben.
am Jahresende mit der
Umsatzsteuererklärung rumärgern muss.
Das geht Millionen anderen auch so )
Er füllt alles so aus, wie es den Anforderungen entspricht
bzw. wie es in diversen Anleitungen steht (inkl. der bereits
entrichteten/erhaltenen Steuerbeträge).
brav!
Er gibt dann die gesammten Unterlagen beim Finanzamt ab und
bekommt daraufhin eine Meldung, dass Umsatzsteuer nachzuzahlen
sei.
Wieso gesamte Unterlagen?
GuV bzw. EÜR hätte gereicht.
Hat er hier eine Möglichkeit, Einspruch einzulegen?
Die hat jeder.
Das
Finanzamt gibt ja nur einen Betrag bekannt und nicht, wie
dieser sich zusammensetzt.
Nachfragen!
Kann das Finanzamt hier willkürlich erworbene Gegenstände, die
man für die Erbringung der Dienstleistung benötigt, als
Privatausgaben umbuchen um sie somit nicht steuerlich geltend
zu lassen?
Klar, dafür sind die da, sonst bräuchte man die hochbezahlten und bestausgebildeten Beamten nicht.
Welche Möglichkeit hätte man hier, falls solch ein Fall einmal
einem guten Freund passieren würde? Und der ggf. schon eine
Mahnung erhalten hätte!
Dem Freund sollte man das gleiche raten.
Alles ehrlich ausfüllen und wenn eine Nachzahlung rauskommt, zahlen.
Dann bekommt man auch keine Mahnung.
Nützt nix.
Zum umsatzsteuerlichen Teil wurde ja bereits Stellung genommen. Aber zu diesem hier
Welche Möglichkeit hätte man hier, falls solch ein Fall einmal
einem guten Freund passieren würde? Und der ggf. schon eine
Mahnung erhalten hätte!
sei angemerkt: Wenn man selbst nicht nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen befugt ist, sollte dem Freund nur geraten werden, dass er
entweder nach bestem Wissen und Gewissen die Erklärung ausfüllt
oder sich für das Ausfüllen professioneller Hilfe (Finanzamt, Steuerberater, …) bedient.
Alles andere wäre unerlaubte Steuerberatung, die im Erstfalle mit bis zu € 5.000,00 geanhndet werden kann.