ab wann ist eine Belastung als nicht steuerbarer Schadenersatz anzusehen?
Bsp.: Man bekommt eine Ware (100 Stück eines Teils) Rechnung mit 16% Steuer, davon sind 20 Stück nicht nutzbar. Man reklamiert in dem man an den Lieferanten eine Belastung schreibt 20 Stück Belastung ohne Steuer, da nicht steuerbarer Schadenersatz. Würde das so gehen oder muss dem Leistungempfänger ein zusätzlicher Schaden entstanden sein? (zum Beispiel musste die ganze Lieferung aussortiert werden, deshalb 5h Sortierkosten) Sind dann nur die Sortierkosten als nicht steuerbarer Schadenersatz anzusehen oder auch die belasteten 20 Teile?
Defekte Ware ist kein Schadenersatz sondern ist steuerbar und mindert die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage. D.h. wenn ich dem Lieferanten 20 Stück zurücksende muss ich die Korrektur wie im Ausgangsumsatz behandeln. Sofern Inlandsumsatz also mit USt. Auch das aussortieren der defekten Ware ist kein Schadenersatz sondern höchsten eine Nebenleistung. Ist die Frage welcher Lieferant sowas ersetzt, da ja in der Regel die Ware schon bei Zugang geprüft werden muss.
Wenn beispielsweise der Spediteur die Ware beschädigt müsste der Spediteur Schadenersatz leisten - der ist dann allerdings nicht steuerbar da kein Leistungsaustausch.