[USt] Online-Rechnungen

Hallo,

Online-Rechnungen werden vom Finanzamt ja bei der USt-Voranmeldung nicht anerkannt.
Aber werden sie denn dann bei der jährlichen Steuerberechung (wie auch immer diese richtig heißen mag) anerkannt?
Hintergrund: ein Internet-Provider verschickt seine Rechnungen prinzipiell nur online. Wie kann man denn dann diese Kosten bei einem Gewerbe steuerlich geltend machen?
Mit Gruß
Sophia

Wie kann man denn dann diese Kosten
bei einem Gewerbe steuerlich geltend machen?

Hi,

die Rechnungen sollten eine „qualifizierte elektronische Signatur“ vom Aussteller enthalten. Der Anbieter sollte gefragt werden ob eine eingefügt wurde, wenn man sie selber nicht erkennt. Microsoft Outlook (nicht Outlook Express) erkennt Signaturen. Wenn Signatur vorhanden, dann müssen die Dateien (tendenziell vermute ich PDF) nur im Original auf der Festplatte gespeichert werden um Vorsteuerabzug/Betriebsausgabe problemlos geltend zu machen.

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

ist es nicht so, das dass Problem mit den elektronischen
Rechnungen wirklich „nur“ den Vorsteuerabzug betrifft?

Eine Online-Rechnung kann man problemlos als Betriebsausgabe buchen,
so mein Kenntnisstand.

Gruß
Stefan

ist es nicht so, das dass Problem mit den elektronischen
Rechnungen wirklich „nur“ den Vorsteuerabzug betrifft?

Hi,

ja, Betriebsausgabenabzug muss man nur glaubhaft machen, da reicht es ein normales PDF zu drucken. Aber wer will sich schon den Vorsteuerabzug freiwillig durch die Lappen gehen lassen …?

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee

ja, Betriebsausgabenabzug muss man nur glaubhaft machen, da
reicht es ein normales PDF zu drucken. Aber wer will sich
schon den Vorsteuerabzug freiwillig durch die Lappen gehen
lassen …?

Ich denke die Verhältnisse spielen hier einfach eine Rolle.
Unser Internetprovider macht das auch. Wir reden dann hier
über die unglaubliche Summe von 9,99€ Brutto/Monat, also 1,38€
Vorsteuer, da ist mir jeder Aufwand einfach zu blöd.

Gruß
Stefan

Hallo!

ist es nicht so, das dass Problem mit den elektronischen
Rechnungen wirklich „nur“ den Vorsteuerabzug betrifft?

Hi,

ja, Betriebsausgabenabzug muss man nur glaubhaft machen, da
reicht es ein normales PDF zu drucken. Aber wer will sich

Woran erkennt das FA eigentlich, wer das PDF ausgedruckt hat?

Cu Rene

Wer hat die Rechnung gedruckt?
Dazu eine Nachfrage:

Ein Dienstleister hier schickt seit letztem Jahr ebenfalls Rechnungen per PDF. Die sehen - hier auf dem Laser ausgedruckt - genauso aus, wie sie früher von ihm ausgedruckt verschickt wurden.

Woran würde denn nun ein Betriebsprüfer erkennen, wer die Rechnung gedruckt hat?

Viele Grüße
Frank

Die „qualifizierte elektronische Signatur“ hat kaum jemand, und wer das Formular ausgedruckt hat, ist nicht zu erkennen.

Meines Erachtens sind die genannten Vorschriften ziemlich hirnrissig.
Wenn der Empfänger den Rechnungsbetrag unverändert zahlt, erkennt er diese Forderung an, und was soll dann noch eine Signatur?
*grübel*

Gruß JoKu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sophia,
im UStG steht drin das Rechnungen auch Online sein können. Das heißt das sie auch steuerlich geltend gemacht werden können. Steht im anschluss an den §14 UStG.
Gruß
Minnie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Minnie,

Im Anschluss an den § 14 UStG folgt der § 14a UStG. Darin gehts um zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen.

Ich nehme an, Du sprichst von § 14 UStG selber, genauer § 14 Abs 6 UStG. Und in diesem steht bloß, dass das BMF durch Rechtsverordnung bestimmen kann, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Dokumente als Rechnungen anerkannt werden können.

Und nun?

Vielleicht gehen wir zurück zu § 14 Abs 3 UStG, und da finden wir etwas viel Spezielleres als das, was Du sagst: Nämlich, dass nur unter ganz besonderen Umständen eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung im UStlichen Sinn als Rechnung akzeptiert werden kann.

Und genau dieses, konkret die Frage der elektronischen Signatur, wird schon in diesem ganzen Thread diskutiert. Was spricht dafür, dass das sooo viel einfacher ist, wie Du sagst??

Schöne Grüße

MM

elektronische Rechnung
Hallo,

Woran würde denn nun ein Betriebsprüfer erkennen, wer die
Rechnung gedruckt hat?

Zunächst genügt die Vorlage eines Ausdrucks für den Umsatzsteuersonderprüfer.
Natürlich hat der keine telepatischen Fähigkeiten und kann nicht erkennen, wer das ausgedruckt hat. Aber er kann Einblick in die vorhandene Buchführung nehmen und er kann auch beim Lieferanten nachschauen (lassen -vom Finanzamt vor Ort-), ob der seine Rechnungen üblicherweise nur elektronisch verschickt.

Viele Grüße
C.