Hi,
wir haben im Seminar zur UST folgenden Fall diskutiert:
Der Vermieter hat bisher USt-frei an einen Ust-pflichtigen Mieter vermietet (im Grunde genommen an sich selbst). Jetzt hat er das Dachgeschoss ausgebaut und der USt-pflichtige Mieter soll dort arbeiten. Um die hohen VSt-Beträge abzuziehen will der Vermieter die USt-Option ausüben und auf die USt-Befreiung verzichten.
Was muss der Vermieter beachten? Reicht es, die Beträge in der USt-Erklärung des betreffenden Jahres anzugeben oder sollte er den geänderten Mietvertrag an das Finanzamt schicken, um sich dort alles absegnen zu lassen?
Danke + Gruß an alle, die was wissen!
Alb
Was heißt hier: „im Grunde an sich selbst?“
Gruß
Jörg
Naja, „an sich selbst“ heißt in dem Fall, dass der Vermieter gleichzeitig Eigentümer der Dachgeschosswohnung ist, aber auch USt-pflichtiger Mieter ist.
Geht das überhaupt? Oder sagt das FA, dass die betriebliche Abgrenzung gar nicht möglich ist?
Danke + Gruß
Alb
Eine Vermietung an sich selbst geht nicht.
Vielleicht wird nochmal genau dargestellt, wer was wo warum macht, dann kann man auch vernünftig antworten.
Hallo,
dazu habe ich auch eine Frage:
Wenn man eine GmbH aufmacht
und die GmbH baut ein Haus
und vermietet das, z.B. an die Ehefrau des GmbH-Besitzers
kann die GmbH dann die Vorsteuer vom Finanzamt zurück holen und die diversen nicht umlagefähigen Beträge absetzen?
Danke und Gruß
Mark