Hallo!
Weiß jemand, ob es für Journalisten noch die Möglichkeit gibt, den Vorsteuerabzug nach allgemeinen Durchschnittssätzen zu berechnen?
Danke, Gruß
Olli
Hallo!
Weiß jemand, ob es für Journalisten noch die Möglichkeit gibt, den Vorsteuerabzug nach allgemeinen Durchschnittssätzen zu berechnen?
Danke, Gruß
Olli
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann ja.
§ 23 UStG; §§ 69, 70 UStDV sowie die Anlage (zu den §§ 69 und 70) (ganz unten)
http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/
Unter IV, Nr. 4
Besonders Umsatzgrenze § 69 Abs. 3 UStDV beachten.