Hallo Wer-Wissende,
eine Privatperson tätigt einen einmaligen Verkauf einer Sache an ein Unternehmen, der Preis betrage 120€. Die Sache wurde nicht beworben, wird auch nicht regelmäßig gehandelt.
Ist der Verkäufer für diesen Verkauf zum Abführen der Mehrwertsteuer verpflichtet? Was muss auf der Rechnung ausgewiesen sein?
Liebe Grüße,
Fabian
Hallo Fabian!
Ist der Verkäufer für diesen Verkauf zum Abführen der
Mehrwertsteuer verpflichtet?
Der private Verkäufer weist auf seiner Rechnung keine Umsatzsteuer aus, nimmt deshalb auch keine Umsatzsteuer ein und führt keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Das Wort Umsatz- oder Mehrwertsteuer taucht bei dem Vorgang überhaupt nicht auf.
Gruß
Wolfgang
[USt] Rechungsstellung durch Privatperson
Hi !
Eine Privatperson ist nicht berechtigt, in ihren Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Es besteht daher auch keine Verpflichtigung, beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmledung oder Umsatzsteuer-Erklärung abzugeben. Der Käufer (Unternehmer) hat aus diesen Rechnungen nicht die Möglichkeit, die Vorsteuer zu ziehen.
Sollte die Privatperson fälschlicherweise dennoch die USt ausweisen, so ist sie verpflichtet, diese beim Finanzamt anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Der Erwerber darf diese Umsatzsteuer dennoch nicht als Vorsteuer geltend machen.
Es empfiehlt sich, in die Rechnung einen Satz mit folgendem Sinn aufzunehmen:
„Ein Ausweis der Umsatzsteuer ist nicht möglich, da die Voraussetzungen des § 2 UStG nicht erfüllt sind.“
BARUL76