Hallo zusammen,
angenommen, jemand möchte im Europäischen Ausland eine Firma Gründen und sich zuvor in Deutschland mit den benötigten Betriebsmitteln wie zum Beispiel Maschinen eindecken. Diese Maschinen würde er privat bei einem Händler in Deutschland kaufen und dabei den auf der Rechnung ausgewiesenen MwSt Betrag zunächst bezahlen. Wenn dann die Firma gegründet wäre würde er die Maschinen aus seinem privaten Eigentum wieder zum selben Preis, also ohne Gewinnabsicht, an diese Firma veräussern.
Kann er nun die gezahlte Mehrwertsteuer wieder auf seiner Rechnung ausweissen oder bleibt er darauf sitzen?
Eigentlich entsümde bei so einem Deal ja auch kein Mehrwert. Die Betriebsmittel würden ja nur mit privatem Kapital zwischenfinanziert.
Vielen Dank für eure Kommentare hierzu.
Joachim