Ust Prüfung - geforderte Belege

Hallo,
mein Freund ist selbständig (Kleingewerbe). Wir leben zusammen sind aber nicht zusammen veranlagt. Jetzt ist es so, das er eine UST Prüfung durch das Finanzamt hat. Unterlagen wurden denen auch schon übergeben. Nun ein Schreiben mit einigen Dingen welche zu erledigen sind.
Ich habe meinem Freund öfter mal Gelder geliehen, wenn er Rechnungen etc. begleichen mußte. Dies wurde immer auf einem Eigenbeleg, welchen ich geschrieben u. unterschrieben habe, mit Datum, Summe und für welches Konto (Gewerbl. oder Privat) vermerkt. Nun verlangt das Finanzamt von mir, das ich diesbezüglich Belege vorlege (was ich nun nur noch anhand meiner Kto-Auszüge vornehmen kann). Bin ich dazu eigentlich verpflichtet? Sind, wie schon gesagt nicht zusammen veranlagt und auch nicht verheiratet.
Dann hat mein Freund auch hin und wieder gebrauchte Teile von seinem Motorrad, gebrauchte Kindersachen etc. bei Ebay verkauft. Also wir bzw. er sind dadurch keine Millionäre geworden. Waren immer Kleinbeträge. Das höchste war mal, ca. 100,00 Euro. Die Gelder sind immer nur auf seinem Privatkonto eingegangen. Nun wollen die seinen Nicknamen bei Ebay! Ist das rechtens? Werden die geringfügigen Einnahmen, welche unserer Ansicht Privat sind nun mit bei der UST eingerechnet?
Wäre sehr nett, wenn mir hier jemand helfen kann. Habe schon stundenlang im Internet nach Antworten gesucht, doch leider sind es immer unterschiedliche Aussagen die mir nicht weiter helfen.
Ich danke schon mal im voraus.
Löwe317

Hallo,
Erstmal ist zu klären was Dein Freund als „Nebenerwerb“ in der Gerbeanmeldung angegeben hat.
Wenn er Kleinunternehmer ist spielt doch die USt gar keine Rolle, ich verstehe nicht wieso das FA hier überhaupt eine USt Sonderprüfung durchführen will. Ich würde einfach dort mal höflich nachfragen warum das FA hier eine Prüfung durchführen will.

Hallo Loewe,

das hört sich alles etwas seltsam an. Hast du schon einmal einen Anwalt oder Steuerberater befragt? Ich glaube nicht das ich hier wirklich helfen kann. Sorry