[USt] Rechnung an Gewerbetreibenden ohne USt?

Hallo,

normalerweise ist es bei Rechnungen an den Endverbraucher ja der Fall, dass hier die Umsatzsteuer ausgewiesen wird und der Endbetrag der Rechnung dann inkl. MwSt ist.

Ist dies auch zwingend nötig, wenn ein Gewerbetreibender (Kleingewerbe) der NICHT von der Umsatzsteuer befreit ist, eine Rechnung an einen anderen Gewerbetreibenden schreibt?

Mit anderen Worten: Kann der Rechnungssteller auch eine Rechnung über den Netto-Betrag stellen ohne die Umsatzsteuer auszuweisen? Der Rechnungsempfänger begleicht dann halt nur den Netto-Betrag.

Danke!
Schöne Grüße
Roland

Mit anderen Worten: Kann der Rechnungssteller auch eine
Rechnung über den Netto-Betrag stellen ohne die Umsatzsteuer
auszuweisen? Der Rechnungsempfänger begleicht dann halt nur
den Netto-Betrag.

Hallo,

nein natürlich nicht! Steuerrecht ist zwingendes Recht und steht nicht zur Disposition der Steuerpflichtigen. Sonst würde ja jeder auch zu seinem Autoverkäufer sagen „Hey, USt brauchst nicht ausweisen, ich zahl dich schon von allein ans finanzamt“… es hat schon seinen Sinn, dass sich das Finanzamt an einen Unternehmer und nicht an 100e Verbraucher halten will.

Nettorechnungen (reverse-charge) sind allerdings bei bestimmten Bauleistungen Pflicht (aber nicht an Verbraucher) oder wenn es Auslandsgeschäfte sind. Wenn es darum geht, fehlen Sachverhaltsangaben.

Mfg vom

showbee

Dieser Fall ist nun wirklich ein Paradoxon.

Zuerst wird festgestellt, dass die Person nicht USt-befreit ist, dann wird gefragt, ob man die USt dann trotzdem weglassen kann.

Das versteh mal einer …

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[…] dann wird gefragt, ob man die USt dann trotzdem weglassen kann.
Das versteh mal einer …

Hi,

klassischer § 370 Abgabenordnung.

Mfg vom

showbee

[USt] Steuerfreiheit vs. Kleinunternehmer
Hi !

der NICHT von der Umsatzsteuer befreit ist,

Dieser Teil, welcher einer der entscheidenden für die Beantwortung der Frage darstellt, ist aus steuerlicher Sicht zu ungenau.

Handelt es sich bei dem Unternehmer um einen Kleinunternehmer, der auch USt nicht in Rechnungen ausweisen darf?

Handelt es sich um einen Kleinunternehmer, der zur Regelbesteuerung optiert hat?

Sind die angesprochenen Umsätze im Rahmen einer Regelunternehmerschaft angefallen und nicht von der USt befreit?

Nach Beantwortung dieser Fragen dürfte es den Experten des Brettes sicherlich leichter fallen, eine passende Antwort zu geben.

BARUL76